Anlässlich des zweiten Jahrestages des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine hat die EU ein 13. Sanktionspaket verabschiedet. Die Sanktionen wurden am 23.02.2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Das 13. Sanktionspaket enthält überwiegend personenbezogene Sanktionsmaßnahmen. Insgesamt werden 194 weitere Personen, Organisationen und Einrichtungen in die Sanktionsliste aufgenommen. Neben den Finanzsanktionen wie dem Einfrieren von Vermögenswerten verhängt die EU auch Einreiseverbote in die Europäische Union.
Entgegen vorheriger Berichte sind mit dem 13. Sanktionspaket auch (wenige) neue güterbezogene Beschränkungen betreffend Anhang VII Teil B und Anhang XXIII verbunden. So wurden neue Ausfuhr-, Verkaufs-, Liefer- und Verbringungsverbote für bestimmte Komponenten eingeführt.
Hinsichtlich der Einfuhrverbote für Eisen und Stahl wurde das Vereinigte Königreich in die Liste der Partnerländer aufgenommen, für die in bestimmten Fällen keine Ursprungsnachweise erforderlich sind.
Links:
VO (EU) 2024/745 zur Änderung der VO (EU) 833/2014
Durchführungsverordnung (EU) 2024/753 zur Durchführung der VO (EU) 269/2014
Europäische Kommission begrüßt 13. EU-Sanktionspaket gegen Russland
Quellen: