15. EU-Sanktionspaket gegen Russland in Kraft

Die Europäische Union hat neue Sanktionen gegen Russland sowie Unterstützer in China, Nordkorea und im Iran beschlossen. Das sogenannte 15. Sanktionspaket beinhaltet vor allem restriktive Maßnahmen in Bezug auf die „russische Schattenflotte“. Dabei handelt es sich um nicht-russische Schiffe, die für die Lieferung von Rohöl und Erdölerzeugnissen verwendet werden. Die restriktiven Maßnahmen müssen auch von deutschen Unternehmen beachtet werden.

Mit den jüngsten EU-Sanktionen werden außerdem zahlreiche Personen und Einrichtungen, die mit dem russischen militärisch-industriellen Komplex in Verbindung stehen, in die Sanktionslisten aufgenommen. Darüber hinaus verhängt die EU mit diesem Paket erstmals umfassende Sanktionen gegen mehrere chinesische Akteure (Reiseverbot, Einfrieren von Vermögenswerten, Verbot der Bereitstellung wirtschaftlicher Ressourcen).

Weitere EU-Maßnahmen

Darüber hinaus hat die EU zwischenzeitlich guidelines für den Art. 12gb VO (EU) herausgegeben. Nach dieser Bestimmung sind alle Unternehmen der EU, die sog. Common High Priority items (CHP) (Anhang XL der VO (EU) 833/2014) in beliebige Drittländer ausführen, verpflichtet, eine due diligence durchzuführen. CHP items sind solche Güter, die auf den Schlachtfeldern der Ukraine gefunden wurden oder die für die Entwicklung, Produktion oder Verwendung von Militärsystemen geeignet sind. Von dieser Bestimmung ist eine Vielzahl von Unternehmen in der EU betroffen.

Nach wie vor von Bedeutung sind die Art. 12g und 12ga der Verordnung (EU) 833/2014. Danach sind Unternehmen verpflichtet, bei Lieferungen in Drittländer bestimmte Vertragsklauseln vorzusehen, um Umgehungslieferungen zu vermeiden. Diese Bestimmungen betreffen alle Unternehmen in der EU. Sie gelten auch für Unternehmen, die noch nie in Russland tätig waren oder dies zwischenzeitlich aufgegeben haben.

Link:

EU verabschiedet 15. Sanktionspaket gegen Russland

Quelle:

Europäische Kommission