Die Schnittstelle zwischen den IT-Fachverfahren ATLAS-Ausfuhr (AES) und EMCS wurde am 14.02.2024 in Betrieb genommen. Bis zur Aktualisierung der Schnittstelle sind in folgenden Bereichen Besonderheiten zu beachten:
1. Ausfuhr von Massengütern
Die Schnittstelle zwischen AES und EMCS berücksichtigt derzeit keine gesonderte Vorgehensweise zur Ausfuhr von verbrauchsteuerpflichtigen Massengütern im Schiffs- und Bahnverkehr, die mit Antrag auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes angemeldet werden.
Bei Ausfuhren von verbrauchsteuerpflichtigen Massengütern steht jedoch die endgültige Menge häufig erst nach der Verladung fest. In diesem Fall muss vorerst das Ausfallverfahren EMCS verwendet werden.
2. Beipackpositionen
Die Angabe von Beipackpositionen mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung erfolgt derzeit in der Ausfuhranmeldung und im e-VD nicht einheitlich. Der automatisierte Datenabgleich würde zu einem negativen Ergebnis führen. Daher werden vorübergehend die Ausfuhranmeldungen mit Angabe von Beipackpositionen mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren von der Schnittstelle AES/EMCS ausgenommen. Für diese Ausfuhranmeldungen wird der bisherige Verfahrensablauf beibehalten.
Weitere Informationen können Sie der ATLAS-Info entnehmen.
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