Bei der Abgabe von vereinfachten Zollanmeldungen und Anschreibungsmitteilungen (vZA/AZ) ist die Übermittlung der Angaben zum Versender bzw. Ausführer derzeit grundsätzlich nicht vorgesehen.
Für die Verarbeitung bestimmter CERTEX-Dokumente ist diese Angabe jedoch zwingend erforderlich. Betroffen sind eine Reihe von F-GAS-Dokumenten sowie das ODS-Dokument L100.
Daher müssen die Angaben zum Versender/Ausführer über folgende Unterlagencodierungen auf Kopfebene der vZA/AZ übermittelt werden:
• 9DFO Versender/Ausführer (Name)
• 9DFP Versender/Ausführer (Straße und Hausnummer)
• 9DFQ Versender/Ausführer (Land)
• 9DFR Versender/Ausführer (Postleitzahl)
• 9DFS Versender/Ausführer (Ort)
Eine zusätzliche Angabe im Feld „Zusätzliche Angaben zur Anmeldung” ist nicht mehr erforderlich. Zollanmeldungen (vZA/AZ), bei denen diese Angaben fehlen, werden nicht angenommen bzw. zurückgewiesen.
Link:
Angabe des Versenders / Ausführers für vZA/AZ bei F-GAS/ODS-Dokumenten
Quelle:

