Die ATLAS-Info 0718/25 informiert über Änderungen im Warenverkehr mit den Teilnehmerländern des PEM-Übereinkommens. Seit Januar 2025 wenden einige Staaten die revidierten Regeln an, während andere vorübergehend noch das alte Übereinkommen parallel nutzen.
Die Staaten, für die im Warenverkehr mit der EU diese parallele Anwendung zulässig ist, sind in der neuen PEM-Matrix mit einem „CR“ gekennzeichnet.
Für die Beantragung von Präferenzzollsätzen auf Grundlage des revidierten Übereinkommens werden in ATLAS ab sofort die neuen Unterlagencodierungen „U078“ und „U079“ akzeptiert. Die bisherigen Unterlagencodierungen für das alte Übereinkommen (N864, N954 und 7HHF) gelten weiterhin parallel.
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