Die EU plant umfassende Verbesserungen und Vereinfachungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Ziel ist es, den bürokratischen Aufwand zu reduzieren und gleichzeitig die Transparenz in Nachhaltigkeitsfragen zu erhöhen. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen von vereinfachten Berichtspflichten profitieren.
Der Entwurf des ersten „Omnibus-Pakets“ sieht weitreichende Änderungen an zentralen Nachhaltigkeitsregulierungen der EU vor: der Nachhaltigkeitsberichtspflicht CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), der Lieferkettenrichtlinie CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive), dem CO₂-Grenzausgleich CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) und der EU-Taxonomie.
Ein zentraler Punkt im Rahmen der CBAM-Erleichterungen ist die Einführung einer De-minimis-Schwelle von 50 Tonnen pro Jahr, wodurch zahlreiche kleinere Importeure von bürokratischen Verpflichtungen befreit würden. Zudem sollen die Anforderungen an die Berichterstattung vereinfacht und die finanzielle Belastung durch eine Anpassung der Vorauszahlungspflichten für CBAM-Zertifikate reduziert werden.
Bevor die EU-Vorschläge geltendes Recht werden, müssen sie das ordentliche Gesetzgebungsverfahren auf europäischer Ebene durchlaufen.
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EU-Pressemitteilung vom 26.02.2025
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