EORI-Anträge künftig ausschließlich über das Zoll-Portal

Ab dem 1. Oktober 2026 wird gemäß ATLAS (Info 0962/2026) die Nutzung des Zoll-Portals für die Beantragung, Änderung der Stammdaten und Beendigung einer EORI-Nummer verpflichtend. Grundlage hierfür ist der Unionszollkodex. 

Formulare des Vordrucks 0870 dürfen nur noch unter bestimmten Voraussetzungen verwendet werden 

Die Formulare für die Beantragung oder Beendigung einer EORI- oder Niederlassungsnummer sowie für die Änderung der Stammdaten stehen im Zoll-Portal unter „Dienstleistungen“ in der „EORI-Nr.-Verwaltung“ zur Verfügung. Die Formulare des Vordrucks 0870 dürfen nur verwendet werden, wenn das Zoll-Portal vorübergehend nicht erreichbar ist. 

Anträge aus Nicht-EU-Ländern weiterhin auch ohne Zoll-Portal möglich 

Unternehmen und Personen aus Nicht-EU-Ländern können die Formulare auch weiterhin außerhalb des Zoll-Portals einreichen, sofern sie keinen Zugang zum Portal haben. In diesem Fall ist dem Antrag eine kurze, formlose Erklärung beizufügen, aus der hervorgeht, warum ein Zugang zum Zoll-Portal nicht möglich ist und warum die deutsche Zollverwaltung für den Antrag zuständig ist. 

Online-Dienste des Zolls nur mit digitaler Identifizierung nutzbar 

Über das Zoll-Portal erhalten Unternehmen, Behörden und Privatpersonen einen zentralen Zugang zu den Online-Leistungen des Zolls. Um die Dienste nutzen zu können, ist eine Registrierung unter www.zoll-portal.de mit digitaler Identifizierung (z. B. ELSTER, Online-Ausweis, BundID) notwendig.

 

Link:

EORI-Nummer – Verpflichtung zur Nutzung des Zoll-Portals ab dem 01.10.2026

 

Quelle:

Deutsche Zollverwaltung