Mit der Delegierten Verordnung vom 15.09.2023 hat die EU-Kommission die Aktualisierung des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 2021/821 (EU-Dual-Use-Verordnung) auf den Weg gebracht. Diese Delegierte Verordnung wird voraussichtlich ab Mitte November 2023 in Kraft treten.
Wie das BAFA mitteilt, können die vorläufigen Fassungen im Dokumentenregister der Kommission eingesehen werden.
Der Entwurf einer unverbindlichen Übersicht über die Änderungen im künftigen Anhang I ist hier abrufbar.
Links:
BAFA: Aktualisierung der Anhänge der EU-Dual-Use-Verordnung
Vorabfassungen im Register der Kommissionsdokumente
Unverbindlicher Überblick über die Änderungen im Anhang I
Quellen: