EU-Importverbot für Produkte aus Zwangsarbeit

Die Europäische Union verbietet künftig den Handel mit Produkten, die unter dem Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurden.

Am 5. März erzielten das Europäische Parlament und der Rat eine vorläufige Einigung über neue Vorschriften, die Produkte aus Zwangsarbeit vom EU-Markt verbannen. Das neue Regelwerk soll ein Importverbot für entsprechende Waren ermöglichen. Die vorläufige Einigung muss noch vom EU-Parlament und dem Rat gebilligt und förmlich angenommen werden. Danach wird die Verordnung im Amtsblatt veröffentlicht und tritt am darauffolgenden Tag in Kraft.

Wirtschaftsbeteiligte müssen sich auf weitere Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Zwangsarbeit entlang der gesamten Lieferkette einstellen. Das Ziel des neuen gesetzlichen Rahmens ist die weltweite Bekämpfung von Zwangsarbeit.

Link:
Rat und Parlament erzielen Einigung über Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten

Quelle:
Rat der Europäischen Union