Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung über die Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommens veröffentlicht.
Die neue Matrix finden Sie im EU-Amtsblatt vom 03.05.2024.
Neben der aktualisierten Matrix enthält die Veröffentlichung den Anhang zur Mitteilung betreffend elektronisch ausgestellte Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 und EUR-MED. Darin wird das Datum bekanntgegeben, ab dem eine Vertragspartei mit der Ausstellung elektronischer Warenverkehrsbescheinigungen beginnt.
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