Die Europäische Kommission hat einen Entwurf zur Anpassung der EU-Entwaldungsverordnung (European Union Deforestation Regulation, EUDR) vorgestellt. Damit sollen die Vorgaben alltagstauglicher werden und vor allem kleinere Betriebe weniger stark belasten. Geplant sind neue Einstufungen für Marktteilnehmende, erleichterte Sorgfaltspflichten sowie verlängerte bzw. modifizierte Übergangsfristen.
Verschiebung für Kleinst- und Kleinunternehmen vorgesehen
Ursprünglich sollte die Verordnung Ende 2024 in Kraft treten und zunächst große Unternehmen dazu verpflichten, den entwaldungsfreien Ursprung bestimmter Produkte nachzuweisen. Ihre Umsetzung wurde jedoch bereits einmal verschoben. Nun plant die Kommission erneut, die Fristen zu verlängern: Konkret bedeutet dies, dass die EUDR für Kleinst- und Kleinunternehmen am 30. Dezember 2026 in Kraft treten soll.
Für große und mittlere Unternehmen bleibt das Datum der 30. Dezember 2025 bestehen, aber um eine schrittweise Einführung der Vorschriften zu gewährleisten, wird ihnen eine Übergangsfrist von sechs Monaten für Kontrollen und die Durchsetzung eingeräumt.
Nächste Schritte
Der Vorschlag wird nun im Europäischen Parlament sowie im Rat der Europäischen Union beraten. Damit die Anpassungen rechtzeitig in Kraft treten können, ist eine Einigung bis Ende 2025 entscheidend.
Link:
Kommission schlägt gezielte Maßnahmen zur fristgerechten Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung vor
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