Am 11. März 2024 sind zwei EU-Verordnungen in Kraft getreten, die auch relevant bei Anmeldungen zum Versandverfahren sind:
Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase (F-Gase)
Verordnung (EU) 2024/590 über ozonabbauende Stoffe (ODS)
Eine ATLAS-Info informiert über bestimmte Codierungen, die in der Versandanmeldung (E_DEP_DAT) anzugeben sind, sofern sie für die im Versandverfahren zu befördernden Waren zutreffen. Diese Codierungen können in der Versandanmeldung unter „Unterlage“ oder „sonstiger Verweis“ angemeldet werden.
• „Unterlage“ → Codelisten: I0923, I0925, I0926
• „Sonstiger Verweis“ → Codelisten: I0913, I0915, I0916
Hinweise zur Angabe
Die in der Versandanmeldung obligatorisch anzugebenden Codierungen sind, sofern sie für die Einfuhrwaren relevant sind, in Spalte 1 mit * gekennzeichnet. Die übrigen für die Anmeldung verfügbaren Codierungen können optional angegeben werden.
Empfehlung: Auch bei Nichtbetroffenheit codieren
Da im Bereich F-Gas/ODS unter einer Warennummer oft sowohl betroffene als auch nicht betroffene Waren angemeldet werden, ist es für die Abfertigung hilfreich, anzugeben, dass die Verordnungen nicht gelten.
• Y160 = Ware fällt nicht unter die F-Gas-Verordnung
• Y792 = Ware fällt nicht unter die ODS-Verordnung
So vermeiden Sie unnötige Rückfragen und beschleunigen den Abfertigungsprozess deutlich.
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