Fragebogen für zollrechtliche Bewilligungen – ab 1. Juni anwendbar

Die Zollverwaltung hat den Fragebogen für zollrechtliche Bewilligungen umfassend überarbeitet. Die neue Fassung ist seit dem 1. Juni 2026 für sämtliche im Fragebogen genannten zollrechtlichen Bewilligungen im Rahmen von Antrags- und Überwachungsverfahren (Monitoring) verbindlich anzuwenden

Auch künftig ist der überarbeitete Fragebogen in sechs Teile gegliedert: 

• Teil I: Allgemeine Hinweise zum Ausfüllen des Fragebogens 

• Teil II: Informationen über das Unternehmen und Einhaltung der zoll- und steuerrechtlichen Vorschriften 

• Teil III: Buchführungs- und Logistiksystem 

• Teil IV: Zahlungsfähigkeit 

• Teil V: Praktische oder berufliche Befähigungen 

• Teil VI: Sicherheitsanforderungen 

Bereits laufende Antragsverfahren sind von der Umstellung nicht betroffen. Sie werden nach den bisherigen Vorgaben fortgeführt.

Eine wesentliche Neuerung betrifft die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID). Für die meisten der im Fragebogen aufgeführten Bewilligungen müssen künftig die Steuer-ID der betroffenen Personen sowie das zuständige Finanzamt angegeben werden. Diese Anforderung basiert auf den im März 2026 veröffentlichten Informationen zur Umsetzung von Artikel 24 UZK-DVO (siehe AWB-News vom 15. April 2026). 

Bei der Einreichung des neuen Fragebogens im Rahmen der Überwachung (Monitoring) müssen die Steuer-ID und das Finanzamt derzeit noch nicht angegeben werden. 

 

Link:

Fragebogen zollrechtliche Bewilligungen aktualisiert

Quelle:

Deutsche Zollverwaltung