Die Zollverwaltung hat den Fragebogen für zollrechtliche Bewilligungen umfassend überarbeitet. Die neue Fassung ist seit dem 1. Juni 2026 für sämtliche im Fragebogen genannten zollrechtlichen Bewilligungen im Rahmen von Antrags- und Überwachungsverfahren (Monitoring) verbindlich anzuwenden.
Auch künftig ist der überarbeitete Fragebogen in sechs Teile gegliedert:
• Teil I: Allgemeine Hinweise zum Ausfüllen des Fragebogens
• Teil II: Informationen über das Unternehmen und Einhaltung der zoll- und steuerrechtlichen Vorschriften
• Teil III: Buchführungs- und Logistiksystem
• Teil IV: Zahlungsfähigkeit
• Teil V: Praktische oder berufliche Befähigungen
• Teil VI: Sicherheitsanforderungen
Bereits laufende Antragsverfahren sind von der Umstellung nicht betroffen. Sie werden nach den bisherigen Vorgaben fortgeführt.
Eine wesentliche Neuerung betrifft die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID). Für die meisten der im Fragebogen aufgeführten Bewilligungen müssen künftig die Steuer-ID der betroffenen Personen sowie das zuständige Finanzamt angegeben werden. Diese Anforderung basiert auf den im März 2026 veröffentlichten Informationen zur Umsetzung von Artikel 24 UZK-DVO (siehe AWB-News vom 15. April 2026).
Bei der Einreichung des neuen Fragebogens im Rahmen der Überwachung (Monitoring) müssen die Steuer-ID und das Finanzamt derzeit noch nicht angegeben werden.
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Fragebogen zollrechtliche Bewilligungen aktualisiert
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