Niederlande beschränken Export von Halbleiterausrüstung

Die Niederlande haben Exportbeschränkungen für bestimmte Herstellungsausrüstung für Halbleiter in Kraft gesetzt. Die neuen Regelungen gelten seit dem 1. September 2023. Der Schritt war bereits im Frühjahr nach enger Abstimmung mit den USA angekündigt worden. Die Niederlande begründen die Maßnahmen mit dem „Interesse der öffentlichen Sicherheit, einschließlich des Weltfriedens und der nationalen Stabilität“.

Konkret geht es bei den Exportbeschränkungen um eine Genehmigungspflicht für die Ausfuhr von fortgeschrittenen Halbleiterfertigungsanlagen aus den Niederlanden, die nicht in Anhang I der Verordnung 2021/821 (EU-Dual-Use-Verordnung) aufgeführt sind. Die fortgeschrittenen Halbleiterfertigungsanlagen umfassen Produktionsanlagen, Software und Technologie für Halbleiterbauelemente oder -materialien, die nicht von den Nummern 3B001, 3D001, 3D002 und 3E001 des Anhangs I der EU-Dual-Use-Verordnung erfasst werden, sowie besonders konstruierte Bestandteile und besonders konstruiertes Zubehör hierfür.

Warum können diese nationalen Ausfuhrbeschränkungen der Niederlande auch für deutsche Exporteure von Bedeutung sein? Die 2021 neu gefasste EU-Dual-Use-Verordnung sieht in Art. 10 eine „hybride Genehmigungspflicht“ für nur national gelistete Güter vor. Danach kann eine Genehmigungspflicht für nicht-EU-gelistete Güter im Einzelfall auf der Grundlage einer nationalen Listung eines anderen EU-Mitgliedstaates konstituiert werden, wenn im Zusammenhang mit einer konkreten Güterausfuhr eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht (drohen könnte) oder menschenrechtliche Gefährdungslagen erkannt werden. Hierüber muss der Ausführer von der zuständigen Behörde individuell informiert worden sein. Diese Regelung soll zu einer stärkeren Angleichung der unterschiedlichen nationalen Praktiken der EU-Mitgliedstaaten führen.


Link:

Staatsanzeiger 2023, 18212

Quelle:

Staatsanzeiger des Königreichs der Niederlande