Die Generaldirektion TAXUD der EU-Kommission hat im Rahmen der erweiterten Sanktionsmaßnahmen gegen Russland und Belarus zusätzliche Codierungen für die Ausfuhranmeldung in ATLAS eingeführt.
Mit der ATLAS-Info 0822/2025 wurden neue Genehmigungs- und Ausnahmecodierungen eingeführt. Diese betreffen u. a.:
• Ausfuhrgenehmigungen des BAFA und anderer Genehmigungsbehörden (z. B. gemäß Art. 3k VO (EU) Nr. 833/2014)
• Genehmigungspflichtige Ausnahmen nach der EU-Militärgüterliste
• Altvertragsregelungen
Die ATLAS‑Info 0825/2025 ergänzt diese Regelungen durch weitere Codierungen:
• Y759 (Russland und Belarus): Die Güter/Technologien fallen nicht unter die Gemeinsame Militärgüterliste der EU
• Y692 (Russland): Ausnahme gemäß Art. 4 Abs. 2 vom Verbot nach Art. 4 Abs. 1 VO (EU) Nr. 833/2014 für bestimmte Güter der EU-Militärgüterliste
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