Die Europäische Union hat die Rechtsvorschriften für die Ein-, Aus- oder Durchfuhr sowie für das Herstellen und Inverkehrbringen von ozonabbauenden Stoffen neu geregelt (siehe EU-Amtsblatt L 2024/590). Die Verordnung ist am 11. März 2024 in Kraft getreten und hebt die bisherige Verordnung auf.
Aufgrund der rechtlichen Neufassung wurde die TARIC-Maßnahmeart 726 zur Einfuhrkontrolle von ozonabbauenden Stoffen neu in den TARIC/EZT integriert. Die Integration der neuen TARIC-Maßnahmeart 726 umfasst verschiedene Codenummern aus den Kapiteln 29, 32, 34, 38, 39, 73, 76, 84, 86, 87, 88, 89 und 98 des EZT. Bei der Überlassung in den zollrechtlich freien Verkehr sind unterschiedliche Bedingungen zu erfüllen, die sich aus den jeweiligen TARIC-Fußnoten und -Bedingungen ergeben.
Die TARIC-Fußnoten und -Bedingungen sind derzeit teilweise in englischer Sprache verfasst. Eine deutsche Version wird laut ATLAS-Info in Kürze folgen.
Links:
EU-Amtsblatt L 2024/590
Quellen: