Die aktualisierte Verfahrensanweisung für das IT-Verfahren ATLAS steht auf der Website der deutschen Zollverwaltung zur Verfügung. Das Dokument hat den Stand Februar 2024.
Fachliche Änderungen gegenüber der Vorgängerversion sind in der Verfahrensanweisung kursiv dargestellt. Darüber hinaus wird auf geänderte Absätze durch Randbalken hingewiesen.
Inhaltlich geht es z.B. um die Erfassung des Warenverkehrs, die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldung, das EU-Trader Portal, die Mitteilung von Kontrollmaßnahmen und die Schnittstelle zu ZEUS.
Link:
Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren ATLAS (Stand Februar 2024)
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