Die EU hat mit dem 8. Sanktionspaket, das ab dem 07.10.2022 gilt, weitere neue Sanktionen gegen Russland in Kraft gesetzt. Für Einfuhren von Rohöl und Erdölerzeugnissen gilt ein Preisdeckel. Bestimmte Feuerwaffen wurden mit einem Verkaufs- und Ausfuhrverbot belegt. Personen aus der EU dürfen in bestimmten russischen Unternehmen keine Leitungsfunktion übernehmen. Untersagt sind darüber hinaus Dienstleistungen in den Bereichen Architektur und Ingenieurwesen, Rechtsberatung und IT-Beratung. Schließlich gelten auch geänderte Regularien für die Einfuhr von Eisen- und Stahlerzeugnissen sowie für Kohle und andere feste fossile Brennstoffe.
Für die im Russland-Geschäft tätigen Unternehmen besonders einschneidend ist es, dass die verschiedenen Listen für Güter und Technologien (Anhänge zur VO (EU) Nr. 833/2014) teilweise grundlegend geändert und ergänzt wurden. Dies macht es für die Betroffenen erforderlich, die bisher vorgenommenen Materialeinstufungen neu zu bewerten.
EU-Amtsblatt:
Verordnung (EU) 2022/1904 enthält die für die betroffenen Unternehmen relevanten Änderungen der VO (EU) Nr. 833/2014
Verordnung (EU) 2022/1905 und Durchführungsverordnung (EU) 2022/1906 ergänzen die VO (EU) Nr. 269/2014, in der die Personen, Organisationen und Einrichtungen Russlands gelistet sind, deren Vermögen eingefroren sind und denen keine wirtschaftlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden dürfen.
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