Weitere Sanktionen gegen Belarus in Kraft

In den AWB-News vom 25. Juni 2024 haben wir Sie über das 14. Sanktionspaket der Europäischen Union gegen Russland informiert. Am vergangenen Wochenende sind nun auch umfassende Sanktionen gegen Belarus beschlossen worden, die am 1. Juli in Kraft getreten sind (siehe Verordnung (EU) 2024/1865 vom 29. Juni 2024).

Mit den jüngsten Sanktionen gegen Belarus weitet die EU unter anderem das Ausfuhrverbot für Güter mit doppeltem Verwendungszweck sowie für fortschrittliche Güter und Technologien aus. Zusätzlich werden weitere Exportbeschränkungen für Güter eingeführt, die zur Stärkung der industriellen Kapazitäten von Belarus beitragen könnten.

Um das Risiko einer Umgehung der restriktiven Maßnahmen zu minimieren, verbietet die entsprechende Verordnung auch die Durchfuhr bestimmter Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck durch Belarus. Dies betrifft unter anderem auch Güter und Technologien, die zur militärischen und technologischen Stärkung von Belarus oder zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten. Ebenfalls betroffen sind Güter und Technologien, die in der Luft- und Raumfahrt verwendet werden können.

Darüber hinaus führt die EU weitere Beschränkungen für Ausfuhren nach Belarus ein, insbesondere für Güter und Technologien der Seeschifffahrt und Luxusgüter.

Das Verbot, Diamanten aus Belarus einzuführen, zu kaufen oder weiterzugeben, gilt für natürliche und synthetische Diamanten mit Ausnahme von Industriediamanten und Diamantschmuck. Zudem gibt es unter anderem neue Importverbote für Gold, Kohle und Rohöl.

Das neue Sanktionspaket umfasst neben Handelsbeschränkungen nun auch das Verbot, bestimmte Dienstleistungen für belarussische Auftraggeber zu erbringen. Betroffen sind beispielsweise Architektur- und Ingenieurdienstleistungen, aber auch IT- und Rechtsberatung, Werbung und technische Inspektionsdienstleistungen.

Links:

VERORDNUNG (EU) 2024/1865

VERORDNUNG (EU) Nr. 833/2014 (konsolidierte Fassung)

Quelle:

EUR-Lex