Erfolgreich zum Ziel: Jonas Köster besteht das Steuerberaterexamen
Mit hoher Motivation, konsequenter Vorbereitung und klarer Zielstrebigkeit erreicht der AWB-Berater seinen nächsten Karriereschritt
Jonas Köster arbeitete lange auf sein Ziel hin. Jetzt hat er es endlich erreicht. Dank viel Disziplin und Durchhaltevermögen hat der AWB-Berater sein Steuerberaterexamen erfolgreich abgeschlossen. Im Interview spricht Jonas Köster über seine Motivation und seinen Weg bis zum bestandenen Examen.
Was hat dich motiviert, den Steuerberater zusätzlich zur Zollspezialisierung zu machen?
Seit meinem Abitur war das Steuerberaterexamen mein übergeordnetes Ziel. Ich hatte mich informiert und festgestellt, dass viele Steuerberater vom Finanzamt kamen und zugleich Diplom-Finanzwirt (FH) waren. Da der Zoll diesen Studiengang ebenfalls anbot, entschied ich mich für diese Ausbildung, da ich sie als Außenstehender auf den ersten Blick thematisch spannender fand. So bin ich erst zum Zoll gekommen und würde es jederzeit wieder genauso machen.
Wie hat dein zollrechtliches Know-how dir beim Verständnis steuerlicher Themen geholfen oder umgekehrt?
Das Studium beim Zoll war für das Steuerberaterexamen nur in einzelnen Bereichen unmittelbar hilfreich. Die praktische Arbeit bei der AWB war jedoch sehr hilfreich. Unser Ansatz ist es, Sachverhalte vollumfänglich und somit aus mehreren Perspektiven zu betrachten. Dadurch hatte ich bereits mit einzelnen Themen Berührungspunkte. Zudem zeichnet die AWB-DNA aus, Themen disziplinübergreifend zu verstehen und zu hinterfragen. Auswendiglernen allein hilft selten, weshalb ich mich schnell einarbeiten konnte.
Welche Schnittstellen zwischen Steuerrecht und Zollrecht begegnen dir besonders häufig?
Am häufigsten habe ich es mit der Schnittstelle zwischen Umsatzsteuerrecht und Zollrecht einerseits sowie Verbrauchsteuerrecht und Zollrecht andererseits zu tun. In diesen Fällen ist die Zolltarifierung oft entscheidend dafür, ob eine Ware verbrauchsteuerpflichtig ist bzw. ob 19 % oder 7 % Umsatzsteuer anfallen. Die Auswirkungen einer falschen Tarifierung können schnell Steuernachforderungen in Millionenhöhe zur Folge haben.
Gibt es Mandate, bei denen du beide Rollen – Steuer- und Zollberater – gleichzeitig einbringen kannst?
Absolut. Auf den ersten Blick scheint es, als gäbe es keine direkten Schnittstellen. Meiner Meinung nach ist diese Schlussfolgerung jedoch falsch und riskant. Das Problem ist, dass Sachverhalte häufig entweder rein steuerrechtlich oder zollrechtlich betrachtet und beraten werden. Dadurch ist man oft nicht in der Lage, die andere Seite bzw. das große Ganze zu beurteilen, und kann auch nicht die richtigen Fragen stellen, um einen gemeinsamen Nenner zu finden. Mit dem Wissen aus beiden Welten können eben diese Fragen gestellt werden und somit etwaige Blinde Flecken aufgedeckt werden, die ansonsten vielmals nicht aufgedeckt worden wären.
Planst du, dich zukünftig eher als Generalist oder als Nischenexperte zu positionieren?
Ich würde sagen, dass ich als „Zollrechtler“ bereits ein Nischenexperte bin. Dennoch möchte ich mich zukünftig breiter aufstellen und auch die Schnittstelle Zoll/USt/Verbrauchsteuerrecht abdecken, um mein Wissen aus „beiden Welten“ anzuwenden. Ich bin kein „Titeljäger“ und möchte das erlangte Wissen auch anwenden.
Wie lange bist du schon bei der AWB?
Ich bin seit dem 01.01.2021 bei der AWB.
Gibt es bestimmte Themen, zu denen du bei der AWB berätst, also aus dem Umfeld Zoll, WuP und Verbrauchsteuer?
Derzeit berate ich zu allen Themen im Bereich des Zollrechts, also zum allgemeinen und besonderen Zollrecht sowie zum Verbrauchsteuerrecht.

