CBAM nimmt Fahrt auf: Ab dem 1. Januar 2026 geht der Carbon Border Adjustment Mechanism in die Regelphase. Was bedeutet das für Importeure? Für alle ab diesem Zeitpunkt betroffenen Importgüter müssen jährlich CBAM-Zertifikate erworben und abgegeben werden, um die bei der Herstellung entstandenen Emissionen auszugleichen. Damit werden die CO₂-Kosten konkret, messbar und zu einem relevanten Faktor für die Unternehmensplanung.
Der Status als zugelassener CBAM-Anmelder wird zur zentralen Voraussetzung für den Import der betroffenen Waren. Unternehmen müssen sich auf neue Berichtspflichten, verschärfte Prüfprozesse und steigende finanzielle Belastungen einstellen.
Inzwischen hat die EU die gesetzlichen Rahmenbedingungen weiter konkretisiert - unter anderem durch die sogenannte Omnibus-Initiative, die wesentliche Anpassungen bei den Mindestmengen und dem Zertifikatehandel vorsieht.
Die EU-Kommission hat zusätzliche Leitlinien und Checklisten veröffentlicht, um Unsicherheiten bei der Emissionsberechnung und Datenerhebung in der Übergangszeit zu klären. Dennoch zeigen erste Erfahrungen aus den laufenden CBAM-Berichten, dass viele Unternehmen Nachbesserungsbedarf bei der Datenqualität und der Einbindung von Lieferanten haben.
Links:
CBAM: Start des Zulassungsverfahrens
Pressemitteilung der EU vom 26.02.2025
CBAM Checklist for EU importers
Quellen: