Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland trat am 1. Mai 2024 in Kraft (siehe AWB-News vom 3. April 2024). Die Europäische Kommission hat nun einen Leitfaden zu den Ursprungsregeln im Rahmen des Freihandelsabkommens veröffentlicht.
Der Leitfaden der Europäischen Kommission bietet eine detaillierte Anleitung zur Anwendung der Ursprungsregeln, die im Freihandelsabkommen festgelegt sind. Diese Regeln bestimmen, welche Produkte als Ursprungswaren der EU oder Neuseelands gelten und somit von den präferenziellen Zollsätzen profitieren können.
EU-Exporteure, die Waren mit EU-Ursprung im Wert von über 6.000 EUR nach Neuseeland versenden, müssen eine Ursprungserklärung für diese Waren ausstellen. Diese Erklärung ermöglicht es den Importeuren in Neuseeland, präferenzielle Zollsätze zu beanspruchen. Um eine Ursprungserklärung abgeben zu können, müssen EU-Exporteure im REX-System („Registered Exporter System“) registriert sein und ihre REX-Nummer auf der Erklärung angeben.
Links:
EU-New Zealand Free Trade Agreement Guidance on rules of origin
Quellen: