Neue US-Zusatzzölle nach Section 301 beschlossen

Die US-Zölle auf Basis von „Section 122” des Trade Act von 1974 liefen am 24. Juli 2026 aus. Die US-Regierung reagierte unmittelbar mit neuen Zöllen auf Grundlage von „Section 301” im Zusammenhang mit Zwangsarbeit.

Für Unternehmen ändert sich vor allem die Rechtsgrundlage der US-Zusatzzölle. Sie sollten prüfen, ob ihre Waren von den neuen Section-301-Zusatzzöllen betroffen sind und welche Auswirkungen dies auf ihre Lieferketten, Zollkosten und Vertragsbeziehungen haben.

Zusatzzölle für die einzelnen Länder

Für Produkte aus der Europäischen Union und Taiwan gelten Zölle von 10 %, für Waren aus Japan, Südkorea und der Schweiz 12,5 %. Dabei wird der jeweilige Meistbegünstigungszollsatz (MFN) angerechnet („Net of MFN“). Liegt der reguläre MFN-Zollsatz bereits über diesen Werten, fällt kein zusätzlicher Section-301-Zoll an. Für alle übrigen untersuchten Volkswirtschaften gilt grundsätzlich ein entsprechender Section-301-Zusatzzoll, jeweils zusätzlich zum regulären MFN-Zoll.

Ausnahmen von den Section-301-Zusatzzöllen

Die Zusatzzölle gelten grundsätzlich für alle Importe aus den untersuchten Volkswirtschaften und sind nicht auf bestimmte Branchen beschränkt. Ausgenommen sind insbesondere Produkte, deren Verteuerung zu Versorgungsengpässen oder erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen in den USA führen könnte. Dazu gehören unter anderem zahlreiche Pharmaerzeugnisse, Teile für die Zivilluftfahrt sowie Waren, die bereits den Section-232-Maßnahmen, etwa für Stahl und Aluminium, unterliegen.

Geltungsbeginn der neuen Zusatzzölle und Übergangsregelungen

Die Zusatzzölle gelten für Waren, die ab dem 24. Juli 2026 um 00:01 Uhr EST zum freien Verkehr abgefertigt oder aus einem Zolllager in den freien Verkehr überführt werden.

Eine Ausnahme gilt für sogenannte schwimmende Waren. Darunter fallen Waren, die bereits vor dem 24. Juli 2026 um 00:01 Uhr EST verladen wurden oder sich zu diesem Zeitpunkt bereits im Versand befanden. Voraussetzung ist, dass sie spätestens bis zum 28. Juli 2026 zum freien Verkehr abgefertigt oder aus einem Zolllager in den freien Verkehr überführt wurden.

Link:

USTR Takes Action in Forced Labor Section 301 Investigations

Quelle:

Office of the United States Trade Representative