Seit dem 1. Juli 2026 gelten neue EU-Regelungen für die Einfuhr bestimmter Waren mit Ursprung in den USA. Sie setzen die im „Turnberry-Deal“ vereinbarte Grundsatzeinigung zwischen der EU und den USA für Einfuhren in die EU um. Mit der Verordnung (EU) 2026/1455 wurden Einfuhrzölle angepasst und Zollkontingente eröffnet. Ergänzend wurden mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1422 die Verfahrensvorschriften zum Nachweis des nichtpräferenziellen Warenursprungs geändert.
US-Ursprung nachweisen: Das gilt für Unternehmen
Für die neuen Zollvergünstigungen für US-Waren bestehen bislang keine eigenen Präferenzursprungsregeln. Der US-Ursprung wird daher zunächst nach den allgemeinen EU-Regeln zum nichtpräferenziellen Ursprung bestimmt. Einen standardisierten Ursprungsnachweis gibt es nicht.
Wer die Vergünstigungen nutzen möchte, muss neben dem US-Ursprung auch die direkte Beförderung der Waren aus den USA in die EU nachweisen können. Bei Transporten über Drittländer gelten zusätzliche Anforderungen. Die ermäßigten Zollsätze können in ATLAS mit den dafür vorgesehenen Codierungen beantragt werden.
Links:
Zoll online - Warenverkehr mit den Vereinigten Staaten von Amerika
Durchführungsverordnung (EU) 2026/1422
Quellen:
Deutsche Zollverwaltung

