Neue Version der Kombinierten Nomenklatur ab Januar 2025

Ab Januar 2025 wird eine neue Fassung der Kombinierten Nomenklatur (KN) in Kraft treten.

Die Änderungen gegenüber dem Vorjahr sind am linken Rand der Tabelle wie folgt gekennzeichnet:

• Stern = neue Codenummer
• Viereck = Codenummer mit geändertem Inhalt

Von den Änderungen und Anpassungen sind in diesem Jahr u. a. Waren aus den Bereichen Haie und Haifischflossen, Tomaten, Biokraftstoffe, flüssiger Harnstoff, Holzabfälle und Laminatbodenbeläge sowie der Handel mit Waren der Informationstechnologie betroffen.

Das Statistische Bundesamt veröffentlicht in den nächsten Wochen die neue Ausgabe des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik sowie eine Übersicht über die Änderungen.


Link:

Durchführungsverordnung (EU) 2024/2522

Quelle:

EUR-Lex