Ab Januar 2025 wird eine neue Fassung der Kombinierten Nomenklatur (KN) in Kraft treten.
Die Änderungen gegenüber dem Vorjahr sind am linken Rand der Tabelle wie folgt gekennzeichnet:
• Stern = neue Codenummer
• Viereck = Codenummer mit geändertem Inhalt
Von den Änderungen und Anpassungen sind in diesem Jahr u. a. Waren aus den Bereichen Haie und Haifischflossen, Tomaten, Biokraftstoffe, flüssiger Harnstoff, Holzabfälle und Laminatbodenbeläge sowie der Handel mit Waren der Informationstechnologie betroffen.
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht in den nächsten Wochen die neue Ausgabe des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik sowie eine Übersicht über die Änderungen.
Link:
Durchführungsverordnung (EU) 2024/2522
Quelle: