Die Anhänge der EU-Dual-Use-Verordnung werden regelmäßig aktualisiert. Mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2024/2547 vom 5. September 2024 hat die EU-Kommission die Aktualisierung des Anhangs I der sogenannten Dual-Use-Verordnung auf den Weg gebracht (Verordnung (EU) Nr. 2021/821). Die Delegierte Verordnung trat am 8. November 2024 in Kraft (siehe hierzu auch AWB-Newsletter Nr. 24).
Die Dual-Use-Verordnung regelt die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung, der Durchfuhr und der Verbringung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, d.h. von Gütern, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können.
Die Dual-Use-Verordnung wird regelmäßig aktualisiert, um internationalen Verpflichtungen nachzukommen, technologischen Entwicklungen Rechnung zu tragen, sicherheits- und außenpolitische Ziele zu unterstützen sowie Klarstellungen und Präzisierungen vorzunehmen. Diese Aktualisierungen stellen sicher, dass die Verordnung aktuell bleibt, auf neue Bedrohungen reagieren kann, den Handel erleichtert und gleichzeitig die Sicherheit der EU und ihrer Mitgliedstaaten gewährleistet.
Links:
Aktualisierung der Anhänge der EU-Dual-use-Verordnung
Quellen: