USA verschärfen Zusatzzölle auf Stahl, Aluminium und Kupfer

Mit der Proklamation vom 2. April 2026 haben die USA ihre Maßnahmen nach „Section 232“ umfassend geändert.

Seit dem 6. April 2026 betragen die zusätzlichen Zölle auf bestimmte Stahl-, Aluminium- und Kupferwaren sowie auf zahlreiche Derivatprodukte je nach Ware, Ursprung und Sonderregelung zwischen 10 % und 50 % des vollen Zollwerts. Für russisches Aluminium und bestimmte Aluminium-Derivate bleibt es bei 200 %.

Ausnahmen und Gewichtsschwellen

Ausgenommen sind Waren, die zwar in den Anhängen genannt sind, aber gar keinen Stahl-, Aluminium- oder Kupferanteil enthalten sowie die in Anhang II gelisteten Waren. Bei vielen Derivatwaren außerhalb der Kapitel 72, 73, 74 und 76 gilt eine 15-%-Gewichtsschwelle: liegt der relevante Metallanteil unter 15 % des Gesamtgewichts, fällt kein Zusatzzoll an. Liegt der kumulierte Wert über 15 %, gelten in den meisten Fällen 50 % Zusatzzoll (Anhang I-A), bzw. 25 % (Anhang I-B und III). Für bestimmte Derivatwaren fallen lediglich 10 % Zusatzzoll an, sofern sie in den USA geschmolzen oder gegossen wurden.

Prüfung für Unternehmen wird herausfordernder

Folglich wird die Prüfung für Unternehmen deutlich komplexer: Maßgeblich sind nicht nur die US-Zolltarifnummern und die Einreihung in die neuen Chapter-99-Positionen, sondern auch der Metallanteil. Dabei muss das aggregierte Gewicht des relevanten Metalls in kg zusätzlich angemeldet werden. Angaben wie das Ursprungs-, Schmelz- bzw. Gussland sind weiterhin erforderlich.

Auswirkungen für Unternehmen und Handlungsbedarf

Für Unternehmen mit US-Geschäft bedeutet dies einen spürbar höheren Prüfungs-, Dokumentations- und Abstimmungsaufwand. Fehler bei der Tarifierung, der Auswahl des richtigen Chapter-99-Codes oder bei Herkunfts- und Metallangaben können schnell zu Nachforderungen und Compliance-Risiken führen. Unternehmen sollten daher kurzfristig prüfen, ob ihre Waren oder Komponenten von den neuen Section-232-Zöllen betroffen sind und ob interne Prozesse angepasst werden müssen.

US-Zölle auf pharmazeutische Produkte und Inhaltsstoffe

Darüber hinaus hat US-Präsident Trump mit einer weiteren Proklamation vom 2. April 2026 einen Zollsatz von 100 % auf patentgeschützte pharmazeutische Produkte und deren Inhaltsstoffe eingeführt (Anhang I). Für bestimmte Produkte von Unternehmen gelten bis zum 2. April 2030 zunächst nur 20 % Zusatzzoll. Die Zölle treten nach 120 Tagen für große (Anhang III) und nach 180 Tagen für kleinere Unternehmen in Kraft.

Für Länder mit Handelsabkommen gilt ein Zollsatz von 15 %, sofern das pharmazeutische Produkt aus der Europäischen Union, Japan, Korea oder der Schweiz bzw. Liechtenstein stammt.

Stammt ein pharmazeutisches Produkt aus dem Vereinigten Königreich, gilt ein niedrigerer Zollsatz (10 %, bzw. 0 %), vorbehaltlich des kürzlich abgeschlossenen britisch-amerikanischen Pharma-Abkommens.

Zahlreiche weitere Ausnahmen können der Proklamation entnommen werden.

Links:

Adjusting Imports of Pharmaceuticals and Pharmaceutical Ingredients into the United States

Annex I-A: 50% Section 232 Tariff on Full Value 

CSMS # 68253075 - GUIDANCE: Section 232 Duties on Imports of Aluminum, Steel, and Copper

Strengthening Actions Taken to Adjust Imports of Aluminum, Steel, and Copper into the United State

US-Zölle auf pharmazeutische Produkte und Inhaltsstoffe

Quellen:

The White House

U.S. Customs and Border Protection

WKO.at