Mit der Proklamation vom 2. April 2026 haben die USA ihre Maßnahmen nach „Section 232“ umfassend geändert.
Seit dem 6. April 2026 betragen die zusätzlichen Zölle auf bestimmte Stahl-, Aluminium- und Kupferwaren sowie auf zahlreiche Derivatprodukte je nach Ware, Ursprung und Sonderregelung zwischen 10 % und 50 % des vollen Zollwerts. Für russisches Aluminium und bestimmte Aluminium-Derivate bleibt es bei 200 %.
Ausnahmen und Gewichtsschwellen
Ausgenommen sind Waren, die zwar in den Anhängen genannt sind, aber gar keinen Stahl-, Aluminium- oder Kupferanteil enthalten sowie die in Anhang II gelisteten Waren. Bei vielen Derivatwaren außerhalb der Kapitel 72, 73, 74 und 76 gilt eine 15-%-Gewichtsschwelle: liegt der relevante Metallanteil unter 15 % des Gesamtgewichts, fällt kein Zusatzzoll an. Liegt der kumulierte Wert über 15 %, gelten in den meisten Fällen 50 % Zusatzzoll (Anhang I-A), bzw. 25 % (Anhang I-B und III). Für bestimmte Derivatwaren fallen lediglich 10 % Zusatzzoll an, sofern sie in den USA geschmolzen oder gegossen wurden.
Prüfung für Unternehmen wird herausfordernder
Folglich wird die Prüfung für Unternehmen deutlich komplexer: Maßgeblich sind nicht nur die US-Zolltarifnummern und die Einreihung in die neuen Chapter-99-Positionen, sondern auch der Metallanteil. Dabei muss das aggregierte Gewicht des relevanten Metalls in kg zusätzlich angemeldet werden. Angaben wie das Ursprungs-, Schmelz- bzw. Gussland sind weiterhin erforderlich.
Auswirkungen für Unternehmen und Handlungsbedarf
Für Unternehmen mit US-Geschäft bedeutet dies einen spürbar höheren Prüfungs-, Dokumentations- und Abstimmungsaufwand. Fehler bei der Tarifierung, der Auswahl des richtigen Chapter-99-Codes oder bei Herkunfts- und Metallangaben können schnell zu Nachforderungen und Compliance-Risiken führen. Unternehmen sollten daher kurzfristig prüfen, ob ihre Waren oder Komponenten von den neuen Section-232-Zöllen betroffen sind und ob interne Prozesse angepasst werden müssen.
US-Zölle auf pharmazeutische Produkte und Inhaltsstoffe
Darüber hinaus hat US-Präsident Trump mit einer weiteren Proklamation vom 2. April 2026 einen Zollsatz von 100 % auf patentgeschützte pharmazeutische Produkte und deren Inhaltsstoffe eingeführt (Anhang I). Für bestimmte Produkte von Unternehmen gelten bis zum 2. April 2030 zunächst nur 20 % Zusatzzoll. Die Zölle treten nach 120 Tagen für große (Anhang III) und nach 180 Tagen für kleinere Unternehmen in Kraft.
Für Länder mit Handelsabkommen gilt ein Zollsatz von 15 %, sofern das pharmazeutische Produkt aus der Europäischen Union, Japan, Korea oder der Schweiz bzw. Liechtenstein stammt.
Stammt ein pharmazeutisches Produkt aus dem Vereinigten Königreich, gilt ein niedrigerer Zollsatz (10 %, bzw. 0 %), vorbehaltlich des kürzlich abgeschlossenen britisch-amerikanischen Pharma-Abkommens.
Zahlreiche weitere Ausnahmen können der Proklamation entnommen werden.
Links:
Adjusting Imports of Pharmaceuticals and Pharmaceutical Ingredients into the United States
Annex I-A: 50% Section 232 Tariff on Full Value
CSMS # 68253075 - GUIDANCE: Section 232 Duties on Imports of Aluminum, Steel, and Copper
Strengthening Actions Taken to Adjust Imports of Aluminum, Steel, and Copper into the United State
US-Zölle auf pharmazeutische Produkte und Inhaltsstoffe
Quellen:

