AWB Sondernewsletter 12/2014
Verjährung? – Jetzt Handlungsbedarf prüfen!
Das Jahresende naht und damit stellt sich in verschiedenen Bereichen – sei es Zollrecht, Verbrauch- und Energiesteuerrecht oder auch Umsatzsteuer – die Frage, ob zum Jahreswechsel Verjährung eintreten kann. Handlungsbedarf ergibt sich beispielsweise hinsichtlich der folgenden Themenfelder:
- Anträge auf Entlastung von der Energie- und Stromsteuer: Entlastungsanträge, die das Veranlagungsjahr 2013 betreffen, sollten bis spätestens zum 31.12.2014 beim zuständigen Hauptzollamt gestellt werden. Andernfalls ist eine Entlastung der Energie- und Stromsteuer ausgeschlossen.
- Für alle Jahressteueranmeldungen des Jahres 2012, die noch unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen, sollten bis zum 31.12.2014 entsprechende Korrekturanträge beim zuständigen Hauptzollamt eingereicht werden, falls Befreiungstatbestände bisher nicht geltend gemacht wurden.
- Ebenso ist zu prüfen, ob zivilrechtliche Verjährung eintreten kann: Dies betrifft Fälle, in denen zum Jahreswechsel zivilrechtliche Ansprüche verjähren können. Hier sind die Möglichkeiten vielfältig, so dass eine Detailprüfung notwendig ist.
- Umsatzsteuer/Zoll: Auch im Bereich des Steuerrechts kann eine Verjährung bzw. Änderungssperre eintreten, so dass man hier die Einzelfälle im Auge behalten sollte.
Bitte prüfen Sie möglichen Handlungsbedarf und leiten Sie rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen ein. Gerne sind Ihnen die Mitarbeiter der AWB Tax GmbH und der AWB Law GmbH dabei behilflich – wenden Sie sich unter info@awb-international.de oder telefonisch unter 0251 62030690 an uns.
Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start in das Jahr 2015!
Dr. Nathalie Harksen | Britta Lüger