Liebe Leserinnen und Leser,
mit unserem Newsletter Nr. 02/2023 informieren wir Sie über Neuigkeiten aus unserem Beratungsbereich Zoll.
Zollrecht
Beschränkungen bei der Einfuhr von Waren mit Ursprung in weiteren, nicht durch die Regierung überwachten Regionen in der Ukraine
Vor gut einem Jahr, genauer mit der Bekanntmachung vom 23. Februar 2022 (2022/C 87 I/01), wurde europäischen Einführern mitgeteilt, dass die Einfuhr von Waren mit Ursprung in der Ukraine nur noch eingeschränkt möglich ist. Die Einschränkung bezog sich auf die nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Oblaste Donezk und Luhansk.
Im Zuge der bedauerlicherweise andauernden Kriegshandlungen in der Ukraine sind die Einschränkungen für diese Wareneinfuhren in die EU auf weitere Regionen in der umkämpften Ukraine, und zwar die ukrainischen Oblaste Cherson und Saporischschja, mit der Bekanntmachung an Einführer ausgeweitet worden, ABl. EU 2022 Nr. C 458/2 vom 01. Dezember 2022.
Änderungen bei der Ausstellung von Präferenznachweisen
Spätestens seit Einführung des Registrierten Ausführers (REX) sind es die Wirtschaftsbeteiligten in der EU gewohnt, dass sich insbesondere auch bei bestehenden Freihandelsabkommen die Art des anzuwendenden Präferenznachweises ändern kann.
Auch zum Jahreswechsel sind der Warenverkehr mit Madagaskar, Singapur und Côte d’Ivoire von derartigen Änderungen betroffen.
Funktionelle Neuerungen im Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG) für den Bereich Warenursprung und Präferenzen
Die Zollverwaltung hat im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes die verfügbaren Dienstleistungen im BuG auf den Rechtsbereich „Warenursprung und Präferenzen“ erweitert.
Änderungen der Kombinierten Nomenklatur in Bezug auf Zollsätze bestimmter Vormaterialien der Stickstoffdünger-Herstellung
Mit der Verordnung (EU) 2022/2465 vom 12. Dezember 2022 sind Änderungen der Kombinierten Nomenklatur im Bereich des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87, speziell die Behandlung von Stickstoffdünger-Inputs, veröffentlicht worden. Grund für die Änderungen ist der Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine.
Anpassungen im Bereich der Zollkontingente und Zollaussetzungen für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren
Auch im Bereich der begünstigten Behandlungen von bestimmten landwirtschaftlichen und gewerblichen Waren nimmt der russische Angriffskrieg auf die Ukraine Einfluss: auch hier müssen sich Wirtschaftsbeteiligte, die diese Waren mit Ursprung in Russland oder in Belarus beziehen, auf höhere Kosten einstellen.
Themen
AWB Newsletter
Aktuelles aus Rechtsprechung, Gesetzgebung und Verwaltung in unseren Beratungsbereichen Umsatzsteuer, Zoll und Außenwirtschaftsrecht.