TAXUD-Meldung v. 24.02.2023: EU-ZK-Arbeitsprogramm – Fortschrittsbericht 2022
Die Europäische Kommission hat am 10.02.2023 ihren vierten Bericht über die Fortschritte bei der Entwicklung der elektronischen Systeme im Rahmen des UZK (Art. 278a UZK) veröffentlicht. Der Bericht stellt einerseits dar, welche Projekte bereits bis Ende 2022 abgeschlossen wurden. Andererseits wird aufgezählt, welche laufenden transeuropäischen und nationalen Projekte noch nicht umgesetzt werden konnten und welche Probleme sich dabei ergeben haben. Zuletzt werden bestehende Verzögerungsrisiken und mögliche Abhilfemaßnahmen erläutert.
Zu den bereits abgeschlossenen Projekten zählt die Kommission beispielsweise das System des registrierten Ausführers – REX, das bereits 2017 in Betrieb genommen wurde. In den Jahren 2018 und 2019 wurden Upgrades von bereits bestehenden Systemen implementiert. Hierzu gehören zum Beispiel EORI2 und die verbindliche Zolltarifauskunft – vZTA. Als neuestes System wird das Upgrade des Einfuhrkontrollsystems 2 – ICS2 aufgeführt, das im Jahr 2021 stattfand.
Bei den transeuropäischen Projekten gab es unter anderem Fortschritte bei der Zentralen Zollabwicklung bei der Einfuhr – CCI. Hier meldeten etwa 75 % der Mitgliedstaaten eine planmäßige Systementwicklung. Das Upgrade des Neuen EDV-gestützten Versandverfahrens – NCTS bleibe hinter den Plänen zurück, allerdings soll auch hier der auf den 01.12.2023 geplante Umsetzungstermin eingehalten werden können. Die Kommission kommt zu dem Ergebnis, dass die Kommission bei den verbleibenden transeuropäischen Projekten im Zeitplan liegt, um die gesetzlichen Fristen einzuhalten.
Die Fertigstellung nationaler Projekte, die gemäß Art. 278 Abs. 2 UZK bis zum 31.12.2022 umzusetzen waren, ist nicht vollständig gelungen. Sowohl bei der Ankunftsmeldung, Gestellungsmitteilung und vorübergehenden Verwahrung (AN, PN und TS), als auch bei den Nationalen Einfuhrsystemen (NIS) und den Besonderen Verfahren (SP) gab es zwar Fortschritte, allerdings waren viele Mitgliedstaaten nicht in der Lage, die gesetzten Fristen einzuhalten.
Die Europäische Kommission gibt einen Mangel an finanziellen und personellen Ressourcen, die Folgen der COVID-19-Pandemie und die Auswirkungen des Brexit und des Kriegs in der Ukraine als wichtigste Ursachen für die Verzögerungen an.
Abschließend führt die Kommission mögliche Abhilfemaßnahmen auf, zu denen eine genauere Überwachung der Umsetzung und die Festlegung genauerer Leitlinien gehören.
Quelle:
EU-ZK-Arbeitsprogramm – Fortschrittsbericht 2021 (europa.eu)