Neue Entwicklungen beim Mercosur-Abkommen und Abschluss der Verhandlungen zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und Australien

Die Europäische Union gestaltet mit den Freihandelsabkommen mit dem Mercosur und Australien die Rahmenbedingungen des internationalen Handels maßgeblich neu.

Das EU-Mercosur-Abkommen soll trotz der Vorlage an den Europäischen Gerichtshof nunmehr bereits vorläufig angewandt werden. Zudem wurde am 24. März 2026 der Abschluss der achtjährigen Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Australien bekannt gegeben. 

Das Freihandelsabkommen EU-Mercosur

Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay soll einen umfassenden Rahmen für politischen Dialog, Zusammenarbeit und Handel zwischen den Vertragsstaaten schaffen. Zugleich soll hierdurch eine der größten Freihandelszonen der Welt entstehen. Bis 2040 soll das Abkommen zu einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts der Union auf mehr als 77,8 Milliarden Euro führen und den jährlichen Export der Union um etwa 39% steigern, was zu einem Anstieg des Exportvolumens auf bis zu 50 Millionen Euro führt. Das Abkommen führt dazu, dass Handelshemmnisse zwischen der Union und den Mercosur-Staaten wegfallen und die Union einen nachhaltigen Zugang zu kritischen Rohstoffen erhalten kann. 

Zu Beginn des Jahres 2026 kam es im Zusammenhang mit dem Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten zu mehreren bedeutenden Entwicklungen. Nachdem der Rat der Europäischen Union am 9. Januar 2026 sowohl zwei Beschlüsse zum EU-Mercosur-Abkommen als auch zum Interimsabkommen angenommen und damit die Unterzeichnung der Abkommen durch die Europäische Union ermöglicht hatte, wurden die Abkommen am 17. Januar 2026 in Asunción unterzeichnet. Damit war der Weg für die Ratifizierung geebnet.

Allerdings verweigerte das Europäische Parlament am 21. Januar 2026 in einer Abstimmung seine Zustimmung zur vorläufigen Anwendung des Interimsabkommens und beschloss stattdessen mit knapper Mehrheit, den Europäischen Gerichtshof anzurufen. Der EuGH soll im Wege eines Gutachtens klären, ob die vorläufige Anwendung des Interimsabkommens mit dem Unionsrecht vereinbar ist oder ob hierdurch die unionsrechtlichen Zuständigkeitsregelungen umgangen werden.

Nachdem EU-Handelskommissar Maroš Šefčovič zunächst erklärt hatte, man werde versuchen, die Unterstützung des Europäischen Parlaments zu gewinnen, kündigte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am 27. Februar 2026 an, an der vorläufigen Anwendung des Abkommens festzuhalten. Am 23. März 2026 übermittelte die Europäische Kommission den Mercosur-Staaten die Urkunde über die vorläufige Anwendung des Interimsabkommens. Damit wurde der letzte Schritt für dessen vorläufige Anwendbarkeit vollzogen.

Das Interimsabkommen wird daher ab dem 1. Mai 2026 vorläufig zwischen der Europäischen Union und denjenigen Mercosur-Staaten Anwendung finden, die den Ratifizierungsprozess bis Ende März 2026 abgeschlossen haben. Bislang haben Argentinien, Uruguay und Brasilien die Ratifizierung vorgenommen. Paraguay hat das Abkommen kürzlich ebenfalls ratifiziert und wird seine Notifizierung voraussichtlich zeitnah übermitteln. 

Damit können ab Mai 2026 auf Grundlage des Interimsabkommens für bis zu 90 % des bilateralen Handels Zollvergünstigungen in Anspruch genommen werden. EU-Exporteure profitieren dabei insbesondere in den Bereichen Maschinenbau, Kraftfahrzeuge und Chemikalien; zugleich öffnet sich der Mercosur-Markt stärker für Agrar- und Lebensmittelprodukte. Damit Unternehmen die Vorteile des Freihandelsabkommens nutzen können, sollten Zolltarifstrukturen, Ursprungsregeln und Präferenzkalkulationen frühzeitig geprüft werden. 

Für den Ursprungsnachweis bei Ausfuhren aus der EU gilt, dass bei Sendungen mit einem Wert von mehr als 6.000 Euro eine Erklärung zum Ursprung nur durch einen registrierten Ausführer (REX) abgegeben werden kann. Für Ausfuhren aus den Mercosur Staaten gelten die jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften zur Ausstellung einer Ursprungserklärung des betreffenden Mercosur-Staates.

Das Freihandelsabkommen EU-Australien

Am 24. März 2026 gab die Europäische Kommission den Abschluss der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Australien bekannt.

Australien ist mit einem jährlichen Bruttoinlandsprodukt von 1,7 Billionen Euro die größte Volkswirtschaft Ozeaniens. Mit dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und Australien sollen die Handels- und Investitionsbeziehungen zwischen beiden Seiten ausgebaut und vertieft werden. Die EU-Kommission erwartet einen Anstieg der EU-Exporte um bis zu 33 % sowie eine Steigerung des Exportwerts auf bis zu 17,7 Milliarden Euro pro Jahr.

Zu den zentralen Inhalten des Abkommens zählen die Abschaffung von Zöllen auf nahezu 100 % der EU-Exporte – mit Ausnahme bestimmter Stahlerzeugnisse – sowie die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für EU-Waren auf dem australischen Markt. Neben der Automobil- und Chemiebranche sollen insbesondere auch die Lebensmittelindustrie und die Landwirtschaft von einem erleichterten Marktzugang profitieren. Gleichzeitig sollen sensible Agrarerzeugnisse der EU durch die Einführung von Zollkontingenten geschützt werden. Darüber hinaus sind Erleichterungen für EU-Unternehmen vorgesehen, die Dienstleistungen in Australien anbieten wollen.

Im nächsten Schritt werden die ausgehandelten Vertragsentwürfe veröffentlicht und anschließend dem Rat der Europäischen Union vorgelegt. Nach Annahme durch den Rat muss das Abkommen von der Europäischen Union und Australien unterzeichnet werden. Im Anschluss bedarf es der Zustimmung des Europäischen Parlaments sowie des Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens. Erst danach kann das Freihandelsabkommen in Kraft treten.

Quellen:

The EU-Mercosur trade Agreement

EU-Mercosur: Text of the Agreement

Daily News 23 / 03 / 2026

The EU-Australia trade Agreement

EU and Australia strengthen relations 

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