Liebe Leserinnen und Leser,
mit unserem Newsletter Nr. 12/2024 informieren wir Sie über Neuigkeiten aus unserem Beratungsbereich Umsatzsteuer.
Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug für Kurgemeinden
Der EuGH hatte in seinem Urteil vom 13. Juli 2023 (Rechtssache C -344 / 22) entschieden, dass die Bereitstellung von Kureinrichtungen durch eine Gemeinde, unter bestimmten Voraussetzungen keine Dienstleistung gegen Entgelt im Sinne Mehrwertsteuersystemrichtlinie ist. Der BFH hat nunmehr zeitgleich zwei Entscheidungen des XI. Senats veröffentlicht, wobei eines die Nachfolgeentscheidung zur oben genannten EuGH-Entscheidung ist, die andere einen grundsätzlich ähnlichen Fall betrifft, jedoch im Detail wichtige Abgrenzungskriterien aufzeigt.
Anmerkung zu BFH, Urteil vom 22.11.2023, XI R 22/23 (XI R 2/20)
Der BFH hat mit Urteil v. 22.11.2023, XI R 22/23 (XI R 2/20) als Nachfolgentscheidung zu dem EuGH-Urteil 13.7.2023, C-180/22 (Mensing II) entschieden, dass bei der Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG die auf den innergemeinschaftlichen Erwerb entfallende Umsatzsteuer nicht die Bemessungsgrundlage mindert, obwohl dies der Systematik und dem Zweck der Regelung widerspricht.
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