Aktualisierter Fragebogen für zollrechtliche Bewilligungen ab 1. Juni 2026
Die Zollverwaltung hat den Fragebogen für zollrechtliche Bewilligungen umfassend überarbeitet. Die neue Fassung ist seit dem 1. Juni 2026 für sämtliche im Fragebogen genannten zollrechtlichen Bewilligungen im Rahmen von Antrags- und Überwachungsverfahren (Monitoring) verbindlich anzuwenden.
Bereits laufende Antragsverfahren sind von der Umstellung nicht betroffen und werden nach den bisher geltenden Vorgaben fortgeführt.
Der überarbeitete Fragebogen ist auch künftig in sechs Teile gegliedert:
- Teil I: Allgemeine Hinweise zum Ausfüllen des Fragebogens
- Teil II: Informationen über das Unternehmen und Einhaltung der zoll- und steuerrechtlichen Vorschriften
- Teil III: Buchführungs- und Logistiksystem
- Teil IV: Zahlungsfähigkeit
- Teil V: Praktische oder berufliche Befähigungen
- Teil VI: Sicherheitsanforderungen
Zur besseren Orientierung steht zudem unter folgendem Link eine Synopse¹zur Verfügung. Sie stellt die aktualisierte Fassung des Fragebogens der bisherigen Version gegenüber. Sämtliche Änderungen sowie neue Fragestellungen und Anforderungen sind kenntlich gemacht und ermöglichen einen transparenten sowie übersichtlichen Überblick über die vorgenommenen Anpassungen.
Eine wesentliche Neuerung betrifft die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID). Für die überwiegende Anzahl der im Fragebogen aufgeführten Bewilligungen müssen künftig die Steuer-ID des relevanten Personenkreises sowie das zuständige Finanzamt angegeben werden. Diese Anforderung basiert auf den bereits im März 2026 veröffentlichten Informationen zur Umsetzung von Artikel 24 UZK-DVO.
Wichtig: Im Rahmen der derzeitigen Überwachungsverfahren (Monitoring) ist die Angabe der Steuer-ID und des zuständigen Finanzamts bei der Einreichung des neuen Fragebogens aktuell noch nicht erforderlich.
Unternehmen, die künftig zollrechtliche Bewilligungen beantragen oder bestehende Bewilligungen überwachen lassen, sollten sich frühzeitig mit dem neuen Fragebogen vertraut machen und insbesondere die erforderlichen Angaben zur Steuer-ID und zum zuständigen Finanzamt vorbereiten.
Der aktualisierte Fragebogen wird künftig als Grundlage für den Bewilligungs-Manager der AWB dienen. Unternehmen erhalten damit die Möglichkeit, sämtliche zollrechtlichen Bewilligungen, für die der Fragebogen zur Selbstbewertung heranzuziehen ist, zentral zu verwalten. Gleichzeitig unterstützt das System im Rahmen des Compliance-Managements den Übergang auf die aktualisierte Fassung des Fragebogens.
Weitere Hinweise:
Fragebogen zollrechtliche Bewilligungen aktualisiert
_____________________________
¹ Hinweis: KI-generierter Inhalt. Alle Angaben ohne Gewähr und unverbindlich.







