Zolltarifrechtliche Neuerungen 2022
Alle Jahre wieder wird von der Europäischen Kommission am Ende des Jahres die neuste Version der Kombinierten Nomenklatur (KN) veröffentlicht. Die Kombinierte Nomenklatur ist ein Warenverzeichnis, das aus achtstelligen Warennummern besteht und in der gesamten Europäischen Union einheitlich ist. Die Neuerungen für das kommende Kalenderjahr 2022 wurden mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1832 am 29.10.2021 im EU-Amtsblatt publiziert. Die Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich. Die Änderungen gelten ab dem 01.01.2022.
Unternehmensintern ist zu prüfen, ob ab dem 01.01.2022 stammdatenrelevante Änderungen zu berücksichtigen sind. Hierzu bietet sich grundsätzlich die Gegenüberstellung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) an, welche in der Regel am Ende jedes Jahres veröffentlicht wird. Bis dato wurde die Gegenüberstellung noch nicht veröffentlicht.
Neben den Änderungen der Kombinierten Nomenklatur ist zu berücksichtigen, dass ab dem kommenden Jahr das Harmonisierte System (HS) 2022 gilt. Das Harmonisierte System ist ein Warenverzeichnis, das aus sechsstelligen Warennummern besteht und alle fünf Jahre revidiert wird. Das HS ist für den internationalen Handel von erheblicher Bedeutung, da dieses nahezu weltweit verwendet wird. Im internationalen Handel werden circa 98 % der Waren nach dem HS klassifiziert.
Durch die 7. Revision des HS sind 351 Änderungen, die ab dem 01.01.2022 gelten, zu berücksichtigen. Inwieweit diese Änderungen unternehmensinterne Auswirkungen haben, kann mithilfe der Korrelationstabellen (HS 2017 vs. HS 2022) oder mit dem (rechtlich unverbindlichen) Tool „HS Tracker“, welches von der World Trade Organization (WTO) veröffentlicht wurde, ermittelt werden.
Durch die Änderungen des HS sollen technische Fortschritte und geänderte Handelsmuster (z.B. aufgrund von Umweltaspekten) berücksichtigt werden. Daneben wurden Unterpositionen (HS) in viele neue Unterpositionen (HS) aufgeteilt, um die rechtskonforme Abwicklung von mittelbar tangierten Rechtsgebieten sicherzustellen. Hiervon sind z.B. Waren mit doppeltem Verwendungszweck (sog. Dual-Use-Güter) oder auch Chemikalien, die nach dem Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) oder dem Rotterdamer Übereinkommen kontrolliert werden, betroffen. Mithin sollten die Änderungen genau geprüft werden, um sowohl eine zolltarifrechtlich konforme Abwicklung als auch eine rechtskonforme Abwicklung von mittelbar tangierten Rechtsgebieten sicherzustellen.
Quellen:
Durchführungsverordnung (EU) 2021/1832