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Die EU bekämpft die Umgehung von Zöllen auf Einfuhren von kaltgewalztem Edelstahl

Mit der Verabschiedung der Durchführungsverordnungen (EU) 2024/1267 und 2024/1268 am 6. Mai 2024 hat die Europäische Kommission ihren Kampf gegen die Umgehung von Zöllen auf Einfuhren von kaltgewalztem Edelstahl aus Indonesien intensiviert und die Maßnahmen auch auf Einfuhren aus Taiwan, der Türkei und Vietnam ausgeweitet.

Hintergrund

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2012 wurde ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von kaltgewalztem Edelstahl mit Ursprung in Indien und Indonesien eingeführt. Außerdem wurden mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/433 endgültige Ausgleichszölle auf die Einfuhren von kaltgewalztem Edelstahl mit Ursprung in Indien und Indonesien eingeführt.

Am 3. Juli 2023 beantragte der Verband der Europäischen Stahlhersteller (European Steel Association – EUROFER) gemäß Artikel 13 Absatz 3 und Artikel 14 Absatz 5 der Antidumpinggrundverordnung eine Untersuchung der mutmaßlichen Umgehung der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von kaltgewalztem Edelstahl mit Ursprung in Indonesien durch die Einfuhren von aus Taiwan, der Türkei und Vietnam versandtem kaltgewalztem Edelstahl, unabhängig davon, ob dieser in Taiwan, der Türkei und Vietnam angemeldet wurde oder nicht.

EUROFER stellte ferner einen Antrag gemäß Artikel 23 Absatz 4 und Artikel 24 Absatz 5 der Antisubventionsgrundverordnung auf Untersuchung der mutmaßlichen Umgehung der Ausgleichsmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von kaltgewalztem Edelstahl mit Ursprung in Indonesien durch die aus Taiwan, der Türkei und Vietnam versandten Einfuhren von kaltgewalztem Edelstahl, unabhängig davon, ob diese in Taiwan, der Türkei und Vietnam angemeldet wurden oder nicht.


Ergebnisse der Untersuchung

Die oben erwähnten parallelen Umgehungsuntersuchungen ergaben, dass kaltgewalzter Edelstahl aus Indonesien (auf den Antidumping- und Antisubventionszölle erhoben werden) nach einer begrenzten Verarbeitung in Taiwan, der Türkei und Vietnam in die EU gelangte. Für diese Praxis gab es außer der Vermeidung von Antidumpingzöllen auf Einfuhren aus Indonesien keine wirtschaftliche Rechtfertigung. 

Für den Berichtszeitraum wurden Beweise für Dumping im Sinne von Artikel 13 Absatz 1 der Antidumpinggrundverordnung erbracht. Ferner wurde festgestellt, dass die indonesischen ausführenden Hersteller von mehreren Subventionsregelungen der indonesischen und der chinesischen Regierung profitierten. Nicht nur die Produktion von kaltgewalztem Edelstahl, sondern auch die zu seiner Herstellung verwendeten Teile wurden subventioniert, z. B. durch die Bereitstellung von Nickelerz und Grundstücken zu einem unzureichenden Entgelt, die Förderung von Kapitalinvestitionen, nicht marktkonforme Darlehen sowie Steuer- und Zollvergünstigungen. Und diese Subventionen waren, zumindest bis zu einem gewissen Grad, exportabhängig.
 

Gegenmaßnahmen

Die Kommission weitete die Antisubventionszölle in Höhe von 20,5 % und die Antidumpingzölle in Höhe von 19,3 % auf kaltgewalzten Edelstahl aus Taiwan, der Türkei und Vietnam aus. Echte Hersteller der genannten Produkte aus diesen Ländern sind von den Maßnahmen ausgenommen.   
 

Fazit

Der EU-Markt für kaltgewalzten Edelstahl, der für die Herstellung von Haushaltsgeräten und Möbeln verwendet wird, hat ein jährliches Volumen von rund 6 Milliarden Euro. Daher ist die Verlängerung der Antisubventionsmaßnahmen gegenüber kaltgewalztem Edelstahl aus Taiwan, der Türkei und Vietnam sowie der Antidumpingmaßnahmen gegenüber denselben Produkten aus Taiwan und Vietnam notwendig, um die Wirksamkeit der ursprünglichen Maßnahmen gegenüber den genannten Produkten aus Indonesien zu gewährleisten, die rund 10.000 Arbeitsplätze in der EU schützen.
 

Quellen

Commission fights circumvention of tariffs on imports of cold-rolled stainless steel

Durchführungsverordnung - EU - 2024/1268 - EN - EUR-Lex (europa.eu)

Durchführungsverordnung - EU - 2024/1267 - EN - EUR-Lex (europa.eu)

Durchführungsverordnung - 2022/433 - EN - EUR-Lex (europa.eu)
 

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