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Die EU bekämpft Umgehung von Antidumpingzöllen auf Einfuhren von Birkensperrholz mit Ursprung in Russland

Am 13. Mai 2024 verabschiedete die EU die Durchführungsverordnung (EU) 2024/1287 zur Ausweitung des mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1930 eingeführten endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Birkensperrholz mit Ursprung in Russland auf die Einfuhren von aus der Türkei und Kasachstan versandtem Birkensperrholz, ob als Ursprungserzeugnisse der Türkei oder Kasachstans angemeldet oder nicht.
 

Hintergrund

Das neue Gesetz stützt sich auf die Antidumpingverordnung (EU) 2016/1036 und die Durchführungsverordnung (EU) 2021/1930, mit denen ein endgültiger Antidumpingzoll auf Einfuhren von Birkensperrholz mit Ursprung in Russland eingeführt wurde. Birkensperrholzprodukte bestehen aus Holzplatten und werden hauptsächlich in der Bau-, Verpackungs- und Möbelindustrie verwendet. Die russischen Hersteller versuchen, alternative Absatzkanäle für ihre Waren zu finden, insbesondere seit Juli 2022, als die Einfuhr von Birkensperrholz aus Russland nach dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine im Februar 2022 verboten wurde.
 

Untersuchung und Ergebnisse

Die Kommission erhielt einen Antrag des Woodstock-Konsortiums gemäß Artikel 13 Absatz 3 und Artikel 14 Absatz 5 der Antidumpingverordnung (EU) 2016/1036 auf Untersuchung der möglichen Umgehung der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Birkensperrholz mit Ursprung in Russland durch Einfuhren von aus der Türkei und Kasachstan versandtem Birkensperrholz.

Die Untersuchungen ergaben unter anderem, dass:

  • in Russland hergestelltes Birkensperrholz in die Türkei oder nach Kasachstan ausgeführt wurde. Eine zwischengeschaltete Partei in der Türkei oder in Kasachstan führte Birkensperrholz in die Union wieder aus, entweder als eigenständige Charge oder im Gemisch mit lokal hergestelltem Sperrholz aus Birke oder anderen Holzarten,
     
  • einige Unternehmen sowohl in Kasachstan als auch in der Türkei die Antidumpingmaßnahmen gegenüber Birkensperrholz aus Russland umgingen, indem sie Birkensperrholz mit Vorleistungen aus Russland herstellten, was gegen Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 verstößt,
     
  • die Menge der Einfuhren in die Union sowohl aus der Türkei als auch aus Kasachstan den Berichten zufolge die Produktion in beiden Ländern übersteigt, und
     
  • zahlreiche E-Mails und Preisangebote von Einführern und Händlern ein weiterer Beleg für den Umschlag von russischem Sperrholz über die Türkei und Kasachstan sind.

Insgesamt ergab die Untersuchung Beweise für Dumping bei den Einfuhren von Birkensperrholz aus Kasachstan und der Türkei sowie für die Umgehung der Antidumpingzölle auf Birkensperrholz mit Ursprung in Russland über Kasachstan und die Türkei.
 

Gegenmaßnahme

Die Ausweitung der Antidumpingzölle (in Höhe von 15,80 % für "alle anderen Unternehmen" in Russland) auf Kasachstan und die Türkei sei notwendig, um die EU-Hersteller vor unlauterem Wettbewerb zu schützen und die seit November 2021 geltenden Handelsschutzmaßnahmen durchzusetzen. 
 

Quellen

EU tackles circumvention of anti-dumping tariffs on birch plywood imports

​​​​​​​Durchführungsverordnung - EU - 2024/1287

Verordnung - 2016/1036

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