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Inbetriebnahme der Schnittstelle ATLAS-Versand und ATLAS-Ausfuhr

Die systeminterne Schnittstelle zwischen den IT-Fachverfahren „ATLAS-Versand“ und „ATLAS-Ausfuhr“ soll voraussichtlich am 23. November 2024 in Betrieb genommen werden. Ziel dieser Schnittstelle ist die Automatisierung der Überlassung von Waren in das Versandverfahren und die Vereinfachung der Abfertigung zur Ausfuhr im Anschluss an den Versand dieser Waren.

Im Folgenden wird ein Überblick über die mit der Inbetriebnahme der Schnittstelle zwischen den Fachverfahren „ATLAS-Versand“ und „ATLAS-Ausfuhr“ einhergehenden Neuerungen gegeben:

1. Automatischer Datenabgleich 
Durch die Schnittstelle der Fachverfahren erfolgt ein automatischer Datenabgleich zwischen Versandanmeldung und Ausfuhranmeldung. Dadurch wird sichergestellt, dass die Angaben in beiden Anmeldungen übereinstimmen. Der Abgleich erfolgt bei Entgegennahme und bei Annahme der Versandanmeldung. Da verbrauchsteuerpflichtige Waren ausschließlich im externen Versandverfahren befördert werden, findet ein Datenabgleich bei diesen Waren nicht statt. 

2. Konsequenzen des Datenabgleichs für die Versandanmeldung
Führt der Abgleich zu einem negativen Ergebnis, wird die entsprechende Versandanmeldung nicht angenommen bzw. die Waren nicht ins Versandverfahren überlassen. In diesen Fällen ist eine neue, berichtigte Versandanmeldung zu erstellen. 

3. Konsequenzen des Datenabgleichs für die Ausfuhranmeldung
Bei Ausfuhrvorgängen im Zusammenhang mit einem externen Versandverfahren erfolgt die Erteilung der Ausgangsbestätigung bisher bei Überlassung in das Versandverfahren, bei Ausfuhrvorgängen im Zusammenhang mit einem internen Versandverfahren hingegen nach Erledigung des Versandverfahrens. 

Mit Inbetriebnahme der neuen Schnittstelle finden erstmals Verknüpfungen zwischen beiden Verfahren statt. Für Ausfuhrvorgänge, die im externen Versandverfahren befördert werden, wird der Ausgang mit Überlassung ins Versandverfahren erteilt. Für Ausfuhrvorgänge, die im internen Versandverfahren befördert werden, wird der Ausgang mit Erledigung des Versandverfahren bestätigt.

Werden im Rahmen der Beendigung des Versandverfahrens Unstimmigkeiten festgestellt, die im Zusammenhang mit dem Ausfuhrvorgang stehen und als hinderlich für den sofortigen Ausgang der Ware anzusehen sind, so sind mit Inbetriebnahme der neuen Schnittstelle in diesem Fall Alternativnachweise vorzulegen.

4. Weitere Informationen
Mit der Inbetriebnahme der Schnittstelle endet am 02. Dezember 2024 die Übergangsphase zur Umstellung auf AES-P1.
Am 23. November 2024 soll zudem die Inbetriebnahme der Zentralen Zollabwicklung Ausfuhr erfolgen. Erste Änderungen wurden bereits im 9. Berichtigungsschreiben zum EDI-Implementierungshandbuch AES 3.0 veröffentlicht. Die Zollverwaltung wird jedoch in naher Zukunft weitere Informationen zur Inbetriebnahme dieses Fachverfahrens bereitstellen.

Quelle

ATLAS – Info 0611/24

AES-Leitfaden für Unternehmen, Ausfuhr- und Ausgangsförmlichkeiten im Automatischen Ausfuhrsystem (AES)

 

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