EU-Kommission veröffentlicht Pressemitteilung zu einer möglichen Verschiebung der Anwendung der EUDR

Am 02.10.2024 hat die EU-Kommission eine Pressemitteilung zur Entwaldungsverordnung (VO (EU) 2023/1115 – EUDR) veröffentlicht. Darin thematisiert sie zusätzliche Leitlinien zur EUDR. In diesem Rahmen schlägt die Kommission auch eine Verschiebung des Zeitrahmens vor: Sollte der Vorschlag der Kommission von Parlament und Rat angenommen werden, würde die EUDR dann ab dem 30.12.2025 für Großunternehmen gelten und ab dem 30.06.2026 für kleine und mittlere Unternehmen. Die Verschiebung würde eine Verlängerung der Vorbereitungsphase um weitere 12 Monate bedeuten. Die Kommission spricht in diesem Zusammenhang von einer Übergangsphase, um eine ordnungsgemäße und wirksame Umsetzung zu gewährleisten.

Als nächste Schritte kündigt die Kommission an:

  • „Die heute vorgelegten zusätzlichen Leitlinien werden die umfangreiche Unterstützung vervollständigen, die Erzeugern, Handelsorganisationen und Partnerländern bei ihren Vorbereitungen zur Umsetzung der Verordnung zur Verfügung steht, während die Kommission nach wie vor entschlossen ist, den Dialog und das Engagement bei Bedarf fortzusetzen.
     
  • Unternehmen und andere Interessengruppen sind eingeladen, ihre Verbindungen, Tests und Schulungen für die Nutzung des IT-Systems abzuschließen.
     
  • Die Kommission intensiviert die Dialoge mit den meisten betroffenen Ländern, die durch einen vorgeschlagenen Durchführungsrechtsakt bis zum 30. Juni 2025 in die zügige Fertigstellung des Länder-Benchmarking-Systems einfließen werden.
     
  • Die Kommission ersucht das Europäische Parlament und den Rat, den Vorschlag für einen verlängerten Durchführungszeitraum bis Ende des Jahres anzunehmen.“

Als Grund für die Verlängerung der Vorbereitungsphase führt die Kommission vor allem wiederholte Bedenken bezüglich der Vorbereitung auf die Umsetzung an. Sowohl auf Wirtschaftsbeteiligten- als auch auf Verwaltungsseite hatte es in den vergangenen Monaten entsprechende Hinweise gegeben. Im Bundesrat war etwa eine Anweisung der Bundesregierung diskutiert worden, auf der EU-Ebene für eine entsprechende Verschiebung zu werben.

Der Vorschlag muss noch vom Rat und vom Parlament gebilligt werden. Sollte es aber tatsächlich zu einer Verschiebung der Anwendung kommen, müssen Unternehmen damit rechnen, dass nach der Übergangsphase keine weiteren Erleichterungen in diesem Zusammenhang gewährt werden. Die 12-monatige Phase sollten sie daher dazu nutzen, die entsprechenden Vorbereitungen zu treffen. Insbesondere sollten EU-Unternehmen dazu auf ihre Lieferanten zugehen, um die Datenerhebung und -übermittlung vorzubereiten. Gegebenenfalls sollten auch Vorbereitungen für eine Anpassung der Lieferkette getroffen werden.

 

Quelle

 Pressemitteilung der EU-Kommission vom 02.10.2024

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