Liebe Leserinnen und Leser,
mit unserem Newsletter Nr. 26/2023 informieren wir Sie über Neuigkeiten aus unserem Beratungsbereich Umsatzsteuer.
Umsatzsteuer
Auslaufen des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie zum 31.12.2023 - Neues BMF-Schreiben mit Nichtbeanstandungsreglung für die Silvesternacht
Auch dieses Jahr werden wieder viele den Silvesterabend und den Jahreswechsel 2023/2024 in einem Restaurant oder einer Gaststätte ausgiebig feiern. Dieses ist dann bis auf weiteres zugleich die letzte Gelegenheit, bei den dort angebotenen Restaurant – und Verpflegungsdienstleistungen in den Genuss des ermäßigten Steuersatzes von 7 Prozent zukommen. Wie bereits auch den bekannten Medien seit mehreren Wochen zu entnehmen ist, läuft die zum 1. Juli 2020 als befristete Krisenmaßnahme eingeführte ermäßigte Umsatzbesteuerung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen nach § 12 Absatz 2 Nummer 15 UStG mit Ablauf des 31. 12. 2023 definitiv aus.
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