PEM-Zone: Aktueller Stand zur Umsetzung der revidierten Ursprungsregeln ab dem 01.01.2026

Am 19.12.2024 ist die Decision No 2/2024 of the Joint Committee of the Regional Convention on Pan-Euro-Mediterranean preferential rules of origin veröffentlicht worden. Damit ist u.a. die parallele Anwendung der „alten Regeln“ neben den „Revised Rules bis zum 31.12.2025 geregelt worden.

Aus der PANEUROMED Working Group (TAXUD) wurde die Information an die zuständigen Stellen verteilt, dass die Übergangsphase wie geplant zum 01.01.2026 enden soll.

Mehrere Vertragsparteien haben das revidierte PEM-Übereinkommen jedoch weder ratifiziert noch ihre bilateralen bzw. regionalen Abkommen so angepasst, dass sie dynamisch auf die jeweils aktuelle Fassung verweisen. In diesen Fällen gelten weiterhin das Übereinkommen von 2012 oder die Protokolle, die dem Übereinkommen vorausgingen.

Dies führt ab dem 01.01.2026 zu einer fragmentierten Rechtslage in der PEM-Zone, erschwert die Nutzung einheitlicher Ursprungsregeln und beeinträchtigt die Funktionsfähigkeit der diagonalen Kumulierung.

Im Amtsblatt (C/2025/6216 vom 13.11.2025) findet sich eine Übersicht zu den Kumulierungsmöglichkeiten ab dem 01.01.2026, basierend auf der neuesten Veröffentlichung.

Sofern bis zum 31. Dezember 2025 keine weiteren Entwicklungen eintreten, wird die diagonale Kumulierung zwischen den folgenden Gruppen von Vertragsparteien nicht mehr anwendbar sein:

• EFTA – AGADIR – EU – Türkei
• CEFTA – EFTA – Türkei
• CEFTA – EU – Türkei

Die Vertragsparteien der PEM-Zone werden vom PEM-Sekretariat dringend aufgefordert, die Ratifikation der revidierten PEM-Konvention abzuschließen und ihre bilateralen und regionalen Abkommen bis spätestens 31.12.2025 entsprechend anzupassen, um die Integrität und Kohärenz des PEM-Kumulierungssystems zu wahren.

Quellen:

 

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