Reverse-Charge im Bauleistungssektor
Ab dem 01.03.2021 führt die britische Steuerbehörde HRMC ein Reverse-Charge Verfahren auf bestimmte Bauleistungen ein, die in UK erbracht werden. Diese bedeutet, dass bei Baudienstleistungen, die im Rahmen einer Transaktionskette erbracht werden, besondere Vorsicht geboten ist.
Wenn Sie als Hauptauftragnehmer Bauleistungen erbringen, sollten diese auch weiterhin der UK-Umsatzsteuer unterliegen. Sie müssen allerdings beim Bauträger in Erfahrung bringen, ob dieser ein "Endverbraucher" ist. Dafür muss als gesetzliche Voraussetzung eine Bescheinigung vorlegt werden, sodass das Reverse-Charge-Verfahren keine Anwendung findet.
Wenn allerdings subunternehmerische Elemente Teil des Auftrags sind, müssen Sie das Reverse-Charge-Verfahren auf die an Sie erbrachten Bauleistungen an anwenden. Es obliegt Ihnen zu prüfen, dass die Subunternehmer in UK steuerlich registriert sind.
Die AWB unterstützt Sie gerne bei Spezialfragen der dargestellten Themen.