EU veröffentlicht Zusatzzölle gegen Waren aus den Vereinigten Staaten von Amerika

Nach der Entscheidung der Welthandelsorganisation (WTO) im Fall Boeing - siehe hierzu auch den Beitrag in unserem AWB-Newsletter Nr. 14/2020 Subventionsfall Boeing: Welthandelsorganisation bestätigt das Recht der EU auf Vergeltungsmaßnahmen gegen Einfuhren aus den USA in Höhe von 4 Mrd. USD - hat die EU Maßnahmen ergriffen und Waren mit nicht-präferenziellem Ursprung in den USA mit zusätzlichen Zöllen belegt.

Die Entscheidung der Welthandelsorganisation betrifft die unrechtmäßigen Subventionen von großen Zivilflugzeugen durch die Vereinigten Staaten. Der Entscheidung beim WTO-Streitbeilegungsgremium zufolge kann die EU Gegenmaßnahmen in Höhe von maximal 3.993.212.564,00 USD pro Jahr einführen.

Zusätzliche Zölle sind nun in der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/1646 DER KOMMISSION vom 7. November 2020 in Anhang I (zusätzliche Zölle in Höhe von 15 %) und Anhang II (zusätzliche Zölle in Höhe von 25 %) publiziert worden.

Anhang I betrifft Waren der Zolltarifnummer 8802 4000 13 0 – 8802 4000 21 0. Hierbei handelt es sich um Starrflügelflugzeuge und andere Luftfahrzeuge.

Anhang II betrifft diverse Warengruppen, nämlich insgesamt 136 Zolltarifnummern der Kombinierten Nomenklatur (KN). Betroffen sind die Kapitel 03, 04, 07, 08, 09, 10, 12, 13, 15, 17, 18, 20, 21, 22, 23, 24, 33, 35, 39, 42, 52, 84, 87 und 95.

Die Verordnung ist am 09.11.2020 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden und am 10.11.2020 in Kraft getreten.

Link

Durchführungsverordnung (EU) 2020/1646

Quelle

EUR-Lex

 

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