Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)
Wenn bestimmte Güter aus Drittländern in die EU importiert werden, wird künftig eine CO2-Abgabe fällig. Die Rede ist vom CBAM („Carbon Border Adjustment Mechanism“). Der CBAM bewirkt eine CO2-Bepreisung für EU-Importe von Waren aus emissionsintensiven Wirtschaftszweigen. Betroffen sind Importe aus den Bereichen Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Zement, Wasserstoff und Strom. Weitere Güter, auf die der CBAM angewendet werden wird, werden voraussichtlich folgen. CBAM ist ein Mechanismus der Europäischen Union, um die europäischen Klimaziele zu erreichen.
Erste Berichtspflichten bereits ab Oktober 2023
Die Verordnung zur Einführung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus wurde am 16.05.2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie wird bereits ab dem 1. Oktober 2023 angewendet werden.
Damit führt die EU – zusätzlich zu den bisherigen zollrechtlichen Anforderungen – weitere administrative wie finanzielle Bürden für die Einfuhr bestimmter Waren ein. Für die importierenden Unternehmen entstehen zusätzlicher Aufwand und zusätzliche Kosten. Darüber hinaus ist die gesamte Lieferkette betroffen. Für die Umsetzung des CBAM müssen so schnell wie möglich die notwendigen Strukturen im Unternehmen und bei den Zulieferern im Ausland geschaffen werden. Andernfalls drohen bereits ab Oktober erste Sanktionen.
Bei Fragen zu den Anforderungen, die CBAM an Unternehmen stellt, steht Ihnen die AWB gerne beratend zur Seite. Dies gilt auch für die Prozess- und Organisationsberatung, eine der Kernkompetenzen der AWB Consulting GmbH. Mehr Infos (siehe hier Reiter „CBAM”)