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Liebe Leserinnen und Leser,

mit unserem Newsletter Nr. 01/2026 informieren wir Sie über Neuigkeiten aus unserem Beratungsbereich Umsatzsteuer.
 

Umsatzsteuer

(Wieder-)Einführung des ermäßigten Steuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zum 1. Januar 2026

Anmerkung zum BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2025

Ab 1.1.2026 gilt der ermäßigte Steuersatz von 7% für Speisen für Restaurants, Kantinen, Foodtrucks und die Eventgastronomie – dies gilt nicht für Getränke. Änderung der Abschnitte 10.1 und 12.16 Abs. 12 UStAE sowie Einführung einer Nichtbeanstandungsregelung für die Silvesternacht vom 31. Dezember 2025 zum 1. Januar 2026.

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