Abschaffung der Zollfreigrenze für Kleinsendungen unter 150 € – Neue Bestimmungen ab dem 1. Juli 2026
Der Rat der Europäischen Union hat die Abschaffung der bislang geltenden Zollbefreiung für Sendungen mit einem Warenwert von unter 150 € (Sendungen mit geringem Wert) beschlossen.
Die Neuregelung reagiert auf den rasanten Anstieg von Einfuhren im Rahmen des E-Commerce in den vergangenen Jahren. Nach Angaben der Europäischen Kommission wurden im Jahr 2024 rund 4,6 Milliarden Kleinsendungen in die Europäische Union eingeführt, davon stammten 91 % der Sendungen aus China.
Inhalt der Neuregelung
Ab dem 1. Juli 2026 wird eine pauschale Zollabgabe in Höhe von 3 € pro Warenkategorie für Kleinsendungen mit einem Wert von unter 150 € eingeführt, sofern diese direkt an Verbraucher in der EU versendet werden.
Maßgeblich ist die Unterpositionsnummer der enthaltenen Waren. Enthält eine Sendung mehrere Artikel unterschiedlicher zolltariflicher Einreihung, fällt die Abgabe entsprechend für jeden Artikel an.
Diese Regelung gilt zunächst bis zum 1. Juli 2028 und kann verlängert werden. Mit Inbetriebnahme des geplanten EU-Zolldatenhubs, der derzeit für 2028 vorgesehen ist, soll die Regelung dann durch die Anwendung der regulären Zollsätze ersetzt werden.
Die pauschale Zollabgabe ist von der im Rahmen der Zollreform vorgesehenen Bearbeitungsgebühr abzugrenzen. Die Gebühr ist aktuell Gegenstand laufender Verhandlungen und soll nach derzeitigem Stand zusätzlich zu den Zollabgaben erhoben werden.
Quelle:
Council gives final green light to new customs duty rules for small parcels





