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mit unserem Newsletter Nr. 08/2025 informieren wir Sie über Neuigkeiten aus unserem Beratungsbereich Zollrecht.
 

Zollrecht

Zulassung als CBAM-Anmelder – Voraussetzungen, Zuverlässigkeit und aktuelle Entwicklungen zur Vereinfachung

Mit der Einführung des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) durch die Europäische Union ergeben sich neue Anforderungen für Unternehmen, die bestimmte Waren in die EU importieren. Für die Einfuhr dieser Waren müssen Unternehmen nach derzeitiger Rechtslage ab dem 01.01.2026 den Status als zugelassener CBAM-Anmelder beantragen.

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