Liebe Leserinnen und Leser,
mit unserem Newsletter Nr. 09/2025 informieren wir Sie über Neuigkeiten aus unserem Beratungsbereich Zollrecht.
Zollrecht
Beantragung des Status als zugelassener CBAM-Anmelder ab dem 31. März 2025 möglich
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat sich dazu geäußert, wie die Beantragung des ab 01.01.2026 für den Import CBAM-pflichtiger Waren erforderlichen Status als zugelassener CBAM-Anmelder in Deutschland abläuft. Der Status kann ab dem 31. März 2025 beantragt werden.
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Aktuelles aus Rechtsprechung, Gesetzgebung und Verwaltung in unseren Beratungsbereichen Umsatzsteuer, Zoll und Außenwirtschaftsrecht.

