6. Sanktionspaket der Europäischen Union veröffentlicht

Angesichts der fortgesetzten kriegerischen Aktivitäten Russlands in der Ukraine und der Unterstützung dieser Aktivitäten hat der Europäische Rat ein weiteres Paket wirtschaftlicher und individueller Sanktionen gegen Russland und Belarus (sog. 6. Sanktionspaket) beschlossen. Die Maßnahmen wurden am 3. Juni 2022 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Schrittweises Öl-Embargo

Teil des Beschlusses ist ein Verbot für den Kauf, die Einfuhr oder den Transfer von Rohöl und bestimmten Erdölerzeugnissen aus Russland in die EU, wobei dieses Verbot schrittweise umgesetzt werden soll. Der schrittweise Ausstieg aus der Einfuhr von russischem Öl wird 6 Monate für Rohöl und 8 Monate für andere raffinierte Erdölerzeugnisse dauern.

Außerdem enthält das Verbot eine vorübergehende Ausnahme für die Einfuhr von Rohöl über Pipelines in diejenigen EU-Mitgliedstaaten, die aufgrund ihrer geografischen Lage besonders von russischen Lieferungen abhängig sind. Faktisch erstreckt sich das beschlossene Einfuhr- und Transferverbot für Rohöl und weitere Erdölerzeugnisse zunächst nur auf die Einfuhr und den Transfer über den Seeweg, wobei ein künftiges Ausweiten auf Pipelines durch einen weiteren Beschluss vorbehalten bleibt. Für Bulgarien und Kroatien bestehen zudem befristete und übergangsweise Ausnahmeregelungen für die Einfuhr von russischem Rohöl auf dem Seeweg bzw. von Vakuumgasöl.

Die vom neuen Öl-Embargo betroffenen Produkte werden in einem neuen Anhang XXV der VO (EU) 833/2014 aufgeführt.

Ausweitung des SWIFT-Ausschlusses auf weitere Banken und Kreditinstitute

Mit dem 6. Sanktionspaket weitet die EU das bestehende Verbot der Erbringung spezialisierter Finanznachrichtendienste (SWIFT) auf weitere russische und belarussische Kreditinstitute aus. Zu den von einem SWIFT-Ausschluss betroffenen Banken und Kreditinstituten zählen nun auch:

  • Sberbank
  • Credit Bank of Moscow
  • Russian Agricultural Bank
  • Belarussische Bank für Entwicklung und Wiederaufbau (Belinvestbank)

Ausweitung güterbezogener Beschränkungen

Durch das 6. Sanktionspaket erfolgt außerdem eine Ausweitung der gegenüber Russland implementierten güterbezogenen Verbote. So ist u.a. die Liste der Güter und Technologien, die zur technologischen Verbesserung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen können (Anhang VII der VO (EU) 833/2014), um einige Güter erweitert worden. Dazu gehören 80 Chemikalien, die zur Herstellung chemischer Waffen verwendet werden können. Ferner kam es zur Ausweitung bzw. Änderungen des Anhangs XXI der VO (EU) 833/2014.

Ausweitung personenbezogener Beschränkungen

Außerdem wurden vor dem Hintergrund des fortdauernden Konflikts in der Ukraine die sog. Sanktionslisten der VO (EU) 269/2014 und der VO (EG) 765/2006 abermals erweitert. Zu den nun sanktionierten Personen, Organisationen und Einrichtungen zählen u.a. russische Offiziere, die für die von russischen Truppen in den ukrainischen Orten Butscha und Mariupol begangenen Gräueltaten verantwortlich sind, Persönlichkeiten, die den Krieg unterstützen, führende Geschäftsleute und Familienangehörige von gelisteten Oligarchen und Beamten der russischen Regierung sowie russische und belarussische Unternehmen der Verteidigungsindustrie und eine Finanzorganisation.

Diese gelisteten Personen und Organisationen sind nunmehr von einem Bereitstellungsverbot für Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, unmittelbar und mittelbar, betroffen.

Weitere Beschränkungen

Ferner erweitert die EU die Liste der Personen und Einrichtungen, die von Ausfuhrbeschränkungen für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck betroffen sind. Diese Erweiterung der Liste betrifft sowohl russische als auch belarussische Einrichtungen (Anhang IV der VO (EU) 833/2014 und Anhang V der VO (EG) 765/2006).
Außerdem setzt die EU die Sendetätigkeit von drei weiteren staatlichen russischen Sendern in der EU aus, welche von der russischen Regierung als Instrumente zur Verbreitung von Desinformation und Propaganda eingesetzt werden. Dies sind:

  • Rossiya RTR/RTR Planeta
  • Rossiya 24/Russland 24
  • TV Centre International

Im Sanktionspaket enthalten ist außerdem ein Verbot für die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Buchhaltung, Öffentlichkeitsarbeit und Beratung verbieten.


Quellen:

Rat der EU

Durchführungsverordnung (EU) 2022/876 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Durchführung des Artikels 8a Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine

Verordnung (EU) 2022/877 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine

Durchführungsverordnung (EU) 2022/878 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

Verordnung (EU) 2022/879 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

Verordnung (EU) 2022/880 des Rates vom 3. Juni 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

 

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