Einführung von ZELOS beim ATLAS-Release 10.0
Die deutsche Zollverwaltung sieht im Rahmen der Digitalisierung von Zollprozessen die Umsetzung eines zentralen Austausches von Unterlagen, Anfragen oder Stellungnahmen – ZELOS – vor. Die Verfahrensanweisung und die Abläufe sind im Merkblatt für Teilnehmer zum ATLAS-Release 10.0, speziell im Kapitel 7.9 geregelt. Künftig können dadurch die für die Abfertigung erforderlichen Unterlagen elektronisch beim Teilnehmer angefordert werden. Ferner wird dem Teilnehmer die Möglichkeit eröffnet, proaktiv Unterlagen elektronisch an das IT-Verfahren ATLAS zu versenden oder auf Anfrage ergänzende Informationen zu übermitteln. Es geht hierbei folglich um den elektronischen Austausch von Dokumenten von und zum Zoll über ATLAS.
Die Möglichkeit für die Hinterlegung von Informationen besteht jedoch erst, wenn der Teilnehmer die Vorrausetzungen für den Empfang von ZELOS-Nachrichten geschaffen hat und dies in den ATLAS-Teilnehmerstammdaten hinterlegt ist. Vorrausetzung hierfür ist ein Zertifizierungsprozess der Teilnehmer, der Mitte Mai 2022 (vgl. ATLAS-Info 0336/22) begonnen hat. Ein Zertifizierungsende steht noch nicht fest und ist daher für die Teilnehmer zunächst freiwillig. Gleiches gilt für die Einführung, die in allen Bereichen wohl erst 2023 erfolgen wird.
Das ZELOS-System soll dazu dienen, einen möglichst effizienten und beschleunigten Prozess der automatischen digitalen Unterlagenübermittlung zu bieten. ZELOS soll zunächst Einfuhrvorgänge erfassen. Eine Erweiterung, die die Möglichkeit bietet, die Verfahrensbereiche Versand und Ausfuhr über das System abzuwickeln, soll zu einem späteren Zeitpunkt (vermutlich erst 2023) eingeführt werden. Der genaue Termin ist dazu noch nicht bekannt.
Die Ziele des ZELOS-Systems sind laut der Generaldirektion Zoll die medienbruchfreie elektronische Übermittlung von Unterlagen und damit Prozessoptimierung/-beschleunigung. Einreichbare Unterlagen sollen auch Dokumente von anderen Behörden sein (wie BAFA, BLE), EU-Unterlagen oder auch fiskalische Unterlagen (Handelsrechnungen, etc,). Vorteil soll laut Zoll u.a. eine schnellere Bearbeitung sein. Der Datenschutz soll gewährleistet bleiben und eine vollumfängliche Dokumentation sichergestellt werden, was sich auch auf spätere Betriebsprüfungen auswirken soll.
Quellen: