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mit unserem Newsletter Nr. 18/2024 informieren wir Sie über Neuigkeiten aus unserem Beratungsbereich Umsatzsteuer.
 

Umsatzsteuer

Einführung der obligatorischen E-Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1.1.2025 – Anmerkung zu dem Entwurf eines BMF-Einführungsschreibens

Mit dem Wachstumschancengesetz (BGBl. I 2024 Nr. 108) wurden die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für nach dem 31.12.2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst. Bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern (inländische B2B-Umsätze) wird zum 01.01.2025 die Pflicht zur Ausstellung einer elektronischen Rechnung eingeführt, ohne dass einer Zustimmung des Rechnungsempfängers bedarf. 

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